Auf den Hundeauslaufflächen dürfen Hunde nach Herzenslust herumtollen. Hier ist der Hund nicht allein und kann mit Artgenossen spielen. Allein in Altona gibt es rund 20 Hundeauslaufzonen. Die Highlights für alle Wasser liebenden Hunde liegen in Bergedorf: Dort gibt es drei Hundebadestellen!
Hundefreie Parkanlagen
Das Mitführen von Hunden - ausgenommen Führhunde - ist in folgenden Parkanlagen nicht gestattet:
- Bezirk Eimsbüttel: Unnapark
- Bezirk Altona: Ehemaliger Friedhof Norderreihe und August-Lütgens-Park
- Bezirk Harburg: Bereich des Schulgartens im Harburger Stadtpark
Besondere Regelungen für gefährliche Hunde
Auch auf Auslaufzonen gilt die Anleinpflicht für gefährliche Hunde gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Hundegesetzes.
Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalter:innen entnehmen (siehe unten).