Hinweis auf die Regelungen für gefährliche Hunde
Auch auf Auslaufzonen gilt: ANLEINPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Hundegesetzes.
Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unten).