Hundeauslaufzonen

Hundeauslaufzonen

In Hamburg gilt die allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Jeder Bezirk hält Flächen für Hunde vor, auf denen diese unangeleint herumlaufen dürfen. Hier finden Sie die Freilaufmöglichkeiten für Ihren Hund im Bezirk Hamburg Bergedorf.

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Hinweis auf die Regelungen für gefährliche Hunde

Auch auf Auslaufzonen gilt: ANLEINPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Hundegesetzes.

Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unten).

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Hundeauslaufzonen in Hamburg nach Bezirken sortiert (Stand: Februar 2025)

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Informationen zum Hamburger Hundegesetz für alle Hundehalterinnen und Hundehalter (Anmeldung, Gebühren)

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Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde nach dem Hundegesetz

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Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen

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Hundegesetz in der aktuellen Fassung

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Zum Weiterlesen

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Tiergesundheit

Staupe in Hamburg

Empfehlungen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz für Hundehalterinnen und Hundehalter.

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