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Hundeauslaufzonen

Hundeauslaufzonen im Bezirk Hamburg-Nord

  • Justiz und Verbraucherschutz

In Hamburg gilt die allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Jeder Bezirk hält Flächen für Hunde vor, auf denen diese unangeleint herumlaufen dürfen. Hier finden Sie die Freilaufmöglichkeiten für Ihren Hund im Bezirk Hamburg Nord.

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Foto: Colourbox.de / MariaIt

Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde

Leinen los heißt es auf weiteren Flächen für Hunde, die erfolgreich eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat für gehorsamsgeprüfte Hunde Wege, Pfade und bestimmte Rasenflächen in Langenhorn und Fuhlsbüttel sowie im Kerngebiet (Großborstel, Alsterdorf, Eppendorf und Winterhude) freigegeben. Ausgenommen sind weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. Eine Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung und ein Personalausweise sind als Nachweis von den Hundehaltern stets mitzuführen.

Hinweis auf die Regelungen für gefährliche Hunde

Auch auf Auslaufzonen gilt: ANLEINPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Hundegesetzes.

Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unten). 

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Hundeauslaufzonen in Hamburg nach Bezirken sortiert (Stand: Juli 2024)

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Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde nach dem Hundegesetz

PDF herunterladen [PDF, 150,3 KB]

Informationen zum Hamburger Hundegesetz für alle Hundehalterinnen und Hundehalter (Anmeldung, Gebühren)

PDF herunterladen [PDF, 201,5 KB]

Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen

PDF herunterladen [PDF, 65,0 KB]

Hundegesetz in der aktuellen Fassung

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