Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde
Leinen los heißt es auf weiteren Flächen für Hunde, die erfolgreich eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat für gehorsamsgeprüfte Hunde Wege, Pfade und bestimmte Rasenflächen in Langenhorn und Fuhlsbüttel sowie im Kerngebiet (Großborstel, Alsterdorf, Eppendorf und Winterhude) freigegeben. Ausgenommen sind weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. Eine Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung und ein Personalausweise sind als Nachweis von den Hundehaltern stets mitzuführen.
Hinweis auf die Regelungen für gefährliche Hunde
Auch auf Auslaufzonen gilt: ANLEINPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Hundegesetzes.
Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unten).