Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde
Leinen los heißt es auf weiteren Flächen für Hunde, die erfolgreich eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben. In allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Harburgs ist auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen der Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben. Ausgenommen sind weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen, Biotope, Forstflächen sowie Kleingartenanlagen. Eine Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung und ein Personalausweise sind als Nachweis von den Hundehaltern stets mitzuführen.
Hundefreie Parkanlagen im Bezirk Harburg
Das Mitführen von Hunden - ausgenommen Führhunde - ist im Bezirk Harburg im Bereich des Schulgartens des Harburger Stadtparks nicht gestattet, da hier grundsätzlich ein Mitnahmeverbot besteht.
Hinweis auf die Regelungen für gefährliche Hunde
Auch auf Auslaufzonen gilt: ANLEINPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Hundegesetzes.
Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unten).