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Tierschutz

Katzenschutzverordnung – Was gilt in Hamburg?

Am 1. Januar 2026 tritt im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Was sie beinhaltet, warum sie erlassen wurde und was sie für Katzenhalter:innen bedeutet, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Was ist die Katzenschutzverordnung?

In Hamburg gibt es viele freilebende Katzen, die in einer Vielzahl von Katzenkolonien leben. Durch Revierkämpfe und Futtermangel kommt es zu verschiedenen Krankheiten und Leiden bei den Tieren. Um dieses Tierleid zu bekämpfen, muss die Anzahl der freilebenden Katzen abnehmen. Die seit vielen Jahren durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) durchgeführten und durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kastrationen freilebender Katzen werden als Ergänzung zur Katzenschutzverordnung fortgeführt. Die Vermehrung der freilebenden Katzen wird jedoch durch "Freigänger" - Hauskatzen, die draußen freilaufen - aufrechterhalten.

Um die unkontrollierte Vermehrung und das daraus entstehenden Leid freilebender Katzen zu stoppen, wurden Regeln für "Freigänger" in einer Katzenschutzverordnung für Hamburg festgelegt.

Die gesamte Katzenschutzverordnung zum Nachlesen finden Sie hier (Seite 141 und 142 im Dokument): https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2661.pdf

Was bedeutet das für mich als Katzenhalter:in?

Wenn Sie als Haltungsperson Ihrer Katze ab dem 1. Januar 2026 Freigang gewähren möchten, müssen Sie Ihr Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren.

1. Kennzeichnung und Registrierung

Um freilaufende Katzen sicher von freilebenden zu unterscheiden und einer Haltungsperson zuordnen zu können, müssen die Tiere mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Das kann bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt werden. Für die Zuordnung ist eine Registrierung bei einer anerkannten Registrierstelle nötig. Die anerkannten Registerstellen werden zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht. Wer bereits bei "Tasso-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V." oder "Findefix - Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes" registriert ist, muss sich später nicht erneut registrieren.

Bei der Registrierung ist die Angabe einiger Daten notwendig. Diese werden nur im notwendigen Rahmen verwendet.

Die Vorgaben sind nur für Katzen mit Freigang vorgeschrieben. Auch bei einer reinen Wohnungskatze ist eine Kennzeichnung und Registrierung sinnvoll. Ihr Tier kann durch ein offenes Fenster oder die Tür entwischen. Wenn Ihr Tier gefunden wird, kann es dank einer Registrierung schneller zu Ihnen zurückgelangen.

2. Kastration

Wenn Ihre Katze Freigang haben soll, ist es notwendig, dass Sie Ihr Tier vorher bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren lassen.

Alle Fragen und Antworten finden Sie unten in den FAQs.

FAQ

Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2026.

Sobald ihre Katze fünf Monate oder älter ist.

Unkontrollierten Auslauf hat Ihre Katze, wenn sie sich frei bewegen kann und Sie als Haltungsperson nicht unmittelbar auf Ihr Tier einwirken können. Demgegenüber ist ein kontrollierter Auslauf z.B. ein Ausführen an einer Leine oder wenn sich Ihr Tier in einem durch unüberwindbare Zäune eingeschränkten Bereich aufhält.

Sie müssen Ihr Tier kastrieren, kennzeichnen und bei einer anerkannten Stelle registrieren.

Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Tasso und Findefix. Die anerkannten Stellen werden demnächst hier veröffentlicht.

Es werden das Geschlecht der Katze, das Geburtsdatum, Angaben zur Fortpflanzungsfähigkeit, die auf dem Mikrochip gespeicherte Nummer sowie der Name und die Anschrift der Haltungsperson erfasst.

Die Kennzeichnung erfolgt durch einen elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin.

Ja. Ihre Katze muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Hierzu bestehen keine Alternativen.

Ob Ihr Tier bereits gekennzeichnet ist, können Sie bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt herausfinden.

Wird Ihre verlorengegangene Katze gefunden und kann Ihnen nicht innerhalb von fünf Tagen zugeordnet werden, dürfen die Behörden Ihr Tier kastrieren lassen. Die Kosten haben Sie zu begleichen.

Nein. Die Katzenschutzverordnung gilt nur für Katzenhalter:innen, die in Hamburg wohnen.

Als Nachweis wird z. B. eine Rechnung oder eine schriftliche Bestätigung Ihres Tierarztes oder Ihrer Tierärztin anerkannt. Wichtig ist, dass die Kastration und die Identität Ihrer Katze eindeutig aus den Dokumenten hervorgehen.

Nein. Nur die Kastration ist als Verfahren zur Unfruchtbarmachung anerkannt.

Auch Sie dürfen Ihrer Katze keinen Freigang gewähren. Die Behörde kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 a Tierschutzgesetz) von der Anordnung zur Kastration absehen.

Die Behörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Kastrationspflicht zulassen.