Was ist die Katzenschutzverordnung?
In Hamburg gibt es viele freilebende Katzen, die in einer Vielzahl von Katzenkolonien leben. Durch Revierkämpfe und Futtermangel kommt es zu verschiedenen Krankheiten und Leiden bei den Tieren. Um dieses Tierleid zu bekämpfen, muss die Anzahl der freilebenden Katzen abnehmen. Die seit vielen Jahren durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) durchgeführten und durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kastrationen freilebender Katzen werden als Ergänzung zur Katzenschutzverordnung fortgeführt. Die Vermehrung der freilebenden Katzen wird jedoch durch "Freigänger" - Hauskatzen, die draußen freilaufen - aufrechterhalten.
Um die unkontrollierte Vermehrung und das daraus entstehenden Leid freilebender Katzen zu stoppen, wurden Regeln für "Freigänger" in einer Katzenschutzverordnung für Hamburg festgelegt.
Die gesamte Katzenschutzverordnung zum Nachlesen finden Sie hier (Seite 141 und 142 im Dokument): https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2661.pdf
Was bedeutet das für mich als Katzenhalter:in?
Wenn Sie als Haltungsperson Ihrer Katze ab dem 1. Januar 2026 Freigang gewähren möchten, müssen Sie Ihr Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren.
1. Kennzeichnung und Registrierung
Um freilaufende Katzen sicher von freilebenden zu unterscheiden und einer Haltungsperson zuordnen zu können, müssen die Tiere mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Das kann bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt werden. Für die Zuordnung ist eine Registrierung bei einer anerkannten Registrierstelle nötig. Die anerkannten Registerstellen werden zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht. Wer bereits bei "Tasso-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V." oder "Findefix - Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes" registriert ist, muss sich später nicht erneut registrieren.
Bei der Registrierung ist die Angabe einiger Daten notwendig. Diese werden nur im notwendigen Rahmen verwendet.
Die Vorgaben sind nur für Katzen mit Freigang vorgeschrieben. Auch bei einer reinen Wohnungskatze ist eine Kennzeichnung und Registrierung sinnvoll. Ihr Tier kann durch ein offenes Fenster oder die Tür entwischen. Wenn Ihr Tier gefunden wird, kann es dank einer Registrierung schneller zu Ihnen zurückgelangen.
2. Kastration
Wenn Ihre Katze Freigang haben soll, ist es notwendig, dass Sie Ihr Tier vorher bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren lassen.
Alle Fragen und Antworten finden Sie unten in den FAQs.