Neben dem direkten Kontakt von Tier zu Tier kann die Übertragung auch indirekt über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen erfolgen. Für den Menschen stellt die MKS keine gesundheitliche Gefahr dar. Eingeschleppt in vorher nicht verseuchte Gebiete, verläuft die Erkrankung bei allen empfänglichen Tierarten meist verheerend und ist mit enormen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden.
In Teilen der Türkei, sowie in vielen Ländern Afrikas und Asien kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von MKS. Illegal eingeführte und kontaminierte Nahrungsmittel aus diesen Ländern können somit in Europa jederzeit einen Ausbruch von MKS zur Folge haben.
Aktuelles zur Maul- und Klauenseuche
Am 10. Januar 2025 wurde ein Ausbruch der MKS mit dem Serotyp 0, welcher insbesondere in der Türkei und im Iran vorkommt, in einem Wasserbüffelbestand im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich bestätigt. Die durch die zuständige Behörde konsequent ausgeführten Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen haben eine Weiterverbreitung von MKS verhindert.
Seit dem 14 April 2025 hat ganz Deutschland den Status "MKS frei ohne Impfung" wiedererlangt.
Innerhalb der EU wurde am 7. März 2025 in einem Rinderbetrieb im Nordwesten Ungarns nahe der Grenze zur Slowakei ein Ausbruch von MKS amtlich bestätigt. Seitdem wurden in mehreren Rinderhaltungen in Ungarn und der Slowakei Ausbrüche von MKS, teilweise nahe der Grenze zu Österreich, gemeldet. Die in gemeinsamer Zusammenarbeit von Slowakei, Ungarn und Österreich eingeleiteten Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen dauern an.
Aufgrund dieses dynamischen Seuchengeschehens innerhalb der EU ist das Risiko einer erneuten Einschleppung des MKS-Virus nach Deutschland gestiegen.
Die Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz rät präventiv allen Tierhaltenden von Klauentieren, die Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und streng einzuhalten. Dies gilt sowohl für hauptberufliche Betriebe als auch für Hobbyhaltungen. Das Krankheitsbild der MKS gleicht dem der Blauzungenkrankheit und kann leicht mit dieser verwechselt werden. Wenn Halter:innen bei ihren Tieren die entsprechende Symptomatik entdecken, sollte umgehend der Tierarzt /die Tierärztin oder das zuständige Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe, und Umwelt informiert werden.