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Meldepflicht

Meldepflicht für Bienenhalter in Hamburg

  • Justiz und Verbraucherschutz
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Biene auf Wabe
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Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hamburg ist dies die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen.

Es sind folgende Angaben zu machen: Name, Anschrift, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Bienenvölker und der Standort. Auch Änderungen oder Aufgabe der Bienenhaltung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sollten Sie Ihre Bienenhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. 

Sie können hierfür unseren Online-Dienst nutzen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/RTierH

Nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung im Serviceportal der Stadt Hamburg können Sie Ihre Bienenhaltung anmelden. Das Servicekonto steht Ihnen ab dann jederzeit zur Verfügung, z.B. um Änderungen vorzunehmen oder die Bienenhaltung abzumelden.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Online-Dienst zu nutzen, verwenden Sie stattdessen bitte das unten stehende Meldeformular (siehe unter Downloads).

Die zuständige Behörde in Hamburg ist:

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Billstraße 80
20539 Hamburg

Der Zweck der Meldepflicht ist es, den zuständigen Behörden eine bessere Übersicht über die empfängliche Population im Rahmen der Bekämpfung von Bienenseuchen zu geben. Es ermöglicht ein schnelles Handeln bei Seuchenausbrüchen, um so die Ausbreitung zu verhindern. Aus diesem Grund erhält jeder Bienenhalter auch eine 12-stellige Registriernummer.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Amtstierärztin /der Amtstierarzt Ihres bezirklichen Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Amerikanische Faulbrut gilt in Deutschland als anzeigepflichtige Tierseuche und verursacht weltweit große Schäden an Bienenvölkern. Im Institut für Hygiene und Umwelt können zum Nachweis des Erregers Futterkranzproben von Imkern untersucht werden.

Kontaktmöglichkeit in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (persönliche Vorsprachen nicht möglich) finden Sie unterhalb der Downloads.

Download

Anzeige der Haltung von Bienenvölkern - Stand 08/2020

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