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Meldepflicht

Meldepflicht für die Halter von Einhufern, Klauentieren und Geflügel

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Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Es sind folgende Angaben zu machen: Namen, Anschrift, Tierart, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart (zum Beispiel Zucht, Mast, Hobby) und der Standort. Auch Änderungen oder Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. 

Sie können hierfür unseren Online-Dienst nutzen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/RTierH

Nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung im Serviceportal der Stadt Hamburg können Sie Ihre Tierhaltung anmelden. Das Servicekonto steht Ihnen ab dann jederzeit zur Verfügung, z.B. um Änderungen vorzunehmen oder die Tierhaltung abzumelden.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Online-Dienst zu nutzen, verwenden Sie stattdessen bitte das unten stehende Meldeformular (siehe unter Downloads).

Die zuständige Behörde in Hamburg ist:

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Billstraße 80
20539 Hamburg

Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden kommen mit der Anzeige ihrer Tierhaltung gleichzeitig ihrer gesetzlichen Meldepflicht zur Hamburger Tierseuchenkasse nach.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Amtstierärztin /der Amtstierarzt Ihres bezirklichen Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kontaktmöglichkeit in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (persönliche Vorsprachen nicht möglich) finden Sie unterhalb der Downloads.

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Anzeige der Tierhaltung und Anmeldung bei der Tierseuchenkasse - Stand 08/2020

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