Aktuelles
Seit Februar 2026 hat es mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in Deutschland gegeben. Dabei erkrankte Geflügel aus Haltungen in Bayern und Brandenburg. Erkrankte Tiere zeigen sich abgeschlagen, haben Augenentzündungen, Durchfall, aber auch Lähmungen und Kopfschiefhaltungen sind mögliche Symptome. Bei Legehennen nimmt die Legeleistung deutlich ab. Übertragen wird die Newcastle-Krankheit durch Körpersekrete wie beispielsweise Kot erkrankter Tiere. Eine Verbreitung des Virus kann zudem durch Schuhe, Kleidung, Staub oder Stalleinrichtungen erfolgen. Betroffene Tierbestände müssen dem Tierseuchenrecht entsprechend sofort getötet werden. In Deutschland besteht eine Impfpflicht für Hühner und Puten, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Infektion reduziert wird.
Hinweise für Hambuger Geflügelhalter:innen
Anlässlich des jüngsten Seuchengeschehens weist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zum Schutz der Tiere alle Halter:innen von Hühnern sowie Puten eindringlich auf die Einhaltung der Impfpflicht sowie auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (Maßnahmen zum Schutz vor dem Eintrag des Virus in die Geflügelhaltung über z.B. Personen oder Gegenstände) hin. Die Einhaltung der aufgeführten prophylaktischen Maßnahmen gilt ausdrücklich auch für Hobbyhalter:innen und unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Bitte stellen Sie bei Auftreten oben genannter Symptome oder auch bei unklaren Krankheitsanzeichen Ihr Tier einem Tierarzt/ einer Tierärztin vor. Eine Infektion bei Menschen nach Kontakt mit erkrankten Tieren ist sehr selten und zeigt sich vorwiegend in Form einer Binderhautentzündung.
Impfungen von Geflügel führen vorwiegend Großtierpraktiker:innen durch. Es ist empfehlenswert die Suche nach einer Tierärztin/einem Tierarzt ggf. auf die Metropolregion auszuweiten.