Tierschutzgesetz

Tierschutz und Tierhaltung

  • Justiz und Verbraucherschutz
Katze im Käfig
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Tiere dienen dem Menschen in Landwirtschaft und Industrie, als wichtige Nahrungslieferanten, aber auch zur Unterhaltung, Freude und Belehrung, wie zum Beispiel in Zirkussen und Zoos. Darüber hinaus können sie dem Menschen lebenslange Freunde und Begleiter, ja sogar Helfer in Notlagen sein. Tierschutz geht uns alle an, denn der Mensch trägt für das Tier als Mitgeschöpf Verantwortung.

Tag für Tag sind in unserer Stadt viele Menschen haupt- und ehrenamtlich für den Tierschutz aktiv. Diese Menschen leisten zum Beispiel praktische Hilfe für in Not geratene Tiere, helfen mit, die Rahmenbedingungen für den Tierschutz zu verbessern und leisten vielfältige Überzeugungsarbeit. Sie alle tragen dazu bei, die Lebensbedingungen von Tieren zu verbessern.

Das Tierschutzgesetz

Die rechtliche Grundlage für den Tierschutz ist das Tierschutzgesetz, das der Verantwortung des Menschen für das Tier Rechnung trägt.

Die Paragrafen 1 und 2 des Tierschutzgesetzes bilden die Grundlage der Anforderungen, die an die Tierhaltung gestellt werden. Danach bestehen folgende Verpflichtungen für uns alle:

§ 1 Zweck des Tierschutzgesetzes ist es,

aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Nach Punkt 3 ist es für jeden Tierhalter erforderlich, ein umfangreiches Wissen über die Tierhaltung zu erlangen und Grundlagen des Tierschutzgesetzes zu kennen.


Wussten Sie, dass...

  • es verboten ist, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen?
  • es verboten ist, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, wenn damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind?
  • es verboten ist, einem Tier durch Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist?
  • ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden darf?
  • gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, einer Erlaubnis bedarf?
  • gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren einer Erlaubnis bedarf?
  • ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten eine Straftat ist, die mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann?
  • Ordnungswidrigkeiten (die Mehrzahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz) mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden können?

Die Überwachung des Tierschutzes ist vielfältig. Deutlich wird immer wieder, dass Tierschutz in einem Spannungsfeld steht, das von den Nutzungsinteressen des Menschen einerseits und dem Anspruch der Tiere als Mitgeschöpfe auf Leben und Wohlbefinden andererseits geprägt ist. Das Schlachten von Tieren zur Fleischgewinnung oder Tierversuche zur Entwicklung von Arzneimitteln sind Beispiele für die Widersprüchlichkeit, mit denen sich der Tierschutz auseinandersetzen muss.

Praktizierter Tierschutz bedeutet:

Die amtliche Überwachung einschließlich der Sanktionierung von Verstößen ist notwendig und wichtig. Von entscheidender Bedeutung ist jedoch die Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zum Tierschutz und der tägliche Umgang mit den Tieren.

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