Der Tierschutzbeirat berät die für den Tierschutz zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in fachlichen Fragen des Tierschutzes. Ziel ist es, den Tierschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln und bei aktuellen sowie grundsätzlichen Fragestellungen eine unabhängige, fachlich fundierte Einschätzung zu ermöglichen.
Justiz und Verbraucherschutz
Dummy placeholder
BJV
AKTUELL: STELLUNGNAHME
Der Hamburger Tierschutzbeirates lehnt es aus grundlegend ethischen Motiven ab, fühlenden und leidempfindlichen Wildtieren zeitlebens ganz erhebliche körperliche und seelische Einschränkungen und Belastungen auszusetzen, einzig mit dem Ziel Menschen zu unterhalten. Daher lehnt der Tierschutzbeirat das Halten, das Mitführen und das Zurschaustellen von Wildtieren in (reisenden) Zirkussen ab.
Darüber hinaus gibt es tierschutzfachlich systemimmanente Gründe, die diese Forderung unterstreichen. So ist eine tier- und verhaltensgerechte Haltung von Wildtieren in einem reisenden Zirkus grundsätzlich nicht möglich. Die Tiere leiden unter den regelmäßigen Transporten, wobei sie in den Zeiten des Auf- und Abbaus der Gehege in den engen Transportfahrzeugen verbringen müssen. Die unnatürliche und zum Teil angstbasierte Dressur, die zumeist mit lauter Musik und Scheinwerfern begleiteten Auftritte, dem viel zu eingeschränkten Platz in den Gehegen, sind für die Tiere mit Stress und häufig mit Leiden verbunden. Zudem belegen Ausbrüche und Unfälle, dass mit der Wildtierhaltung im Zirkus grundsätzlich eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit einhergeht. Problematisch sind auch die Wintermonate. Denn nur die wenigsten Zirkusbetriebe verfügen über ein festes Winterquartier, in das sie jedes Jahr zurückkehren können.
Mehr als 120 Städte und Gemeinden in Deutschland haben darauf reagiert und kommunale Regelungen erlassen, die den Auftritt von Zirkussen, die Wildtiere mit sich führen und zur Schau stellen, auf ihren öffentlichen Flächen stark einschränken oder untersagen. Darunter sind Städte wie Berlin, Köln, Stuttgart, Erfurt, Düsseldorf, Wiesbaden, Potsdam, Karlsruhe, Greifswald, Heilbronn, Leipzig und Schwerin. Der Hamburger Tierschutzbeirat begrüßt diese kommunalen Verbote ausdrücklich und spricht sich dafür aus, dass auch die Freie und Hansestadt Hamburg keine kommunalen Flächen für den Auftritt von Zirkussen mit Wildtieren zur Verfügung stellt.
Der Hamburger Tierschutzbeirat erkennt an, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg bereits seit Längerem um eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene bemüht, womit unter anderem eine "effektive Einschränkung der Zurschaustellung von Wildtieren im Zirkus" erreicht werden soll. Auch der Bundesrat hat die Bundesregierung schon mehrfach aufgefordert, "zeitnah" eine Rechtsverordnung vorzulegen, die die Haltung bestimmter wildlebender Arten in Betrieben verbietet, die Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen. Bislang allerdings vergeblich.
Der Hamburger Tierschutzbeirat unterstützt diese rechtliche Initiative insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland der einzige EU-Mitgliedstaat ist, in dem grundsätzlich jede Tierart und damit auch jede Wildtierart im Zirkus gehalten werden darf. Alle anderen EU-Mitgliedstaaten verbieten die Haltung von bestimmten oder allen Wildtierarten sowie teilweise von sämtlichen Tierarten im Zirkus.
Aus Sicht des Hamburger Tierschutzbeirates ist ein bundesweites Auftrittsverbot für Zirkusse mit Wildtieren überfällig. Bis auch in Hamburg entsprechende Beschränkungen greifen, spricht sich der Tierschutzbeirat für regelmäßige, unangekündigte Kontrollen der Tierhaltung, der Transporte und der Sicherheitsvorkehrungen während der Gastspiele in Hamburg aus. Darüber hinaus ermutigt der Tierschutzbeirat dazu, Zirkuskunst ohne Tiere zu fördern und auf diese Weise tierleidfreie Alternativen zu stärken.
Durch den regelmäßigen Austausch zwischen der Verwaltung und der Fachpraxis sowie den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Tierschutzbeirat können tierschutzrelevante Themen umso besser frühzeitig erkannt, bewertet und geeignete Lösungsansätze erarbeitet werden.
Einsetzung des Tierschutzbeirates
Der Tierschutzbeirat wurde im Jahr 2003 eingerichtet, um den Tierschutz zu stärken. Seine Aufgaben umfassen die Beratung der zuständigen Behörden zur Verbesserung des Tierschutzes und bei Beschwerden von Bürger:innen. Darüber hinaus unterbreitet er Initiativen zur Erhöhung des Tierschutzes und tauscht sich mit vergleichbaren Gremien auf Bundes- und Landesebene aus. Er besteht aus insgesamt acht ehrenamtlichen Mitgliedern, die für die Dauer der Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft durch die für Tierschutz zuständige Sentorin berufen werden. Um Fachwissen aus verschiedenen Bereichen und Blickwinkeln einzubeziehen, ist eine Beteiligung von der Tierärztekammer und der Landwirtschaftskammer Hamburg, sowie Tierschutz- und Naturschutzorganisationen vorgesehen. Der Beirat tagt mindestens dreimal jährlich in nichtöffentlichen Sitzungen. Bei besonderen Anlässen können zusätzlich Sondersitzungen einberufen werden. Der Tierschutzbeirat wählt aus seinen Mitglieder:innen einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende sowie eine Stellvertretung.
Aktuell arbeiten folgende Personen im Tierschutzbeirat mit:
Vorsitzende des Tierschutzbeirates ist:
Frau Prof. Dr. Hannelore Lotter (Tierärztekammer Hamburg)
Stellvertretender Vorsitzender ist:
Herr Torsten Schmidt (Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.)
Die weiteren Mitglieder:innen des Tierschutzbeirates sind:
Frau Hanna Kothenschulte (Landwirtschaftskammer Hamburg)
Frau Sabine Wicher (VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz)
Herr Oliver Schwarz (Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.)
Frau Kati Ahuis (TERRA MATER e. V. – Umwelt- und Tierhilfe)
Darüber hinaus wirken stellvertretend unterstützend mit:
Frau Maike Butzmann (NABU – Naturschutzbund Deutschland)
Frau Vanessa Haloui (LOOKI e. V. – Verein zur Tierrettung)
Überblick über die beteiligten Organisationen und fachliche Schwerpunkte
Im Tierschutzbeirat sind Organisationen vertreten, die unterschiedliche fachliche Perspektiven des Tierschutzes einbringen und so eine breite Expertise gewährleisten. In der aktuellen Legislaturperiode haben die Mitglieder:innen diese Hintergründe:
Tierärztekammer Hamburg
Fachliche Expertise in Tiermedizin, Tiergesundheit, Tierschutzrecht aus tierärztlicher Sicht sowie ethischen Fragestellungen im Umgang mit Tieren.
Landwirtschaftskammer Hamburg
Beratung und Fachkompetenz zu Tierhaltung, Nutztierhaltung, landwirtschaftlicher Praxis sowie tierschutzrelevanten Fragestellungen im landwirtschaftlichen Kontext.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
Engagement gegen Tierquälerei, insbesondere im Bereich Heimtiere, Versuchstiere und Wildtiere, tierschutzrechtliche Aufklärungsarbeit. Neun Tierheime, eines davon in Hamburg.
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Nationale und internationale Tierschutzarbeit mit Schwerpunkt auf Haltungsbedingungen für Heimtiere, Wildtiere und landwirtschaftlich genutzte Tiere sowie auf strukturellem und politischem Tierschutz.
Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.
Langjährige praktische Erfahrung im Tierheimwesen, im Schutz von Heimtieren sowie in der Beratung zu tierschutzrelevanten Fragestellungen im urbanen Raum.
TERRA MATER e. V. – Umwelt- und Tierhilfe
Drei eigene Tierauffangstationen/Tierheimen. Aufnahme, Versorgung und Vermittlung von Fund-, Abgabe- und beschlagnahmten Tieren. Aufklärungsarbeit für nachhaltigen, verantwortungsvollen Tierschutz und artgerechte Tierhaltung.
NABU – Naturschutzbund Deutschland (stellvertretend)
Expertise im Natur- und Artenschutz, Biodiversität, Wildtierschutz und der Schnittstelle zwischen Natur- und Tierschutz.
LOOKI e. V. – Verein zur Tierrettung (stellvertretend)
Praktische Erfahrung in der Tierrettung und Notfallversorgung insbesondere von Wildtieren sowie Unterstützung behördlicher und ehrenamtlicher Tierschutzarbeit.
Was macht der Tierschutzbeirat?
Der Beirat diskutiert verschiedene Themen und berät die für Tierschutz zuständige Fachbehörde. Die Arbeit des Tierschutzbeirates umfasst dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Themen.
Dazu zählen unter anderem:
Onlinehandel mit Heimtieren, insbesondere Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel und anonyme Tierverkäufe
Einführung einer Katzenschutzverordnung
Tierschutzrechtliche Fragestellungen, z. B. Änderungen des Tierschutzgesetzes oder der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Diensthunde, u. a. Ausbildung und Einsatz bei der Hamburger Polizei
Wildtierschutz, z. B. Verletzungsgefahren für Wildtiere durch Rasenmähroboter
Stadttauben, einschließlich Betreuungskonzepte und Einrichtung von betreuten Taubenschlägen
Wildtierpflege und Wildtierstationen
Bestandsregulierung invasiver Arten, z. B. Nutria
Tierschutz in besonderen Situationen, etwa im Zusammenhang mit Krisen oder
Fluchtbewegungen
Spotlights - Themen im Fokus
Der illegale Handel mit Welpen, insbesondere über Onlineplattformen, ist seit Jahren ein zentrales Thema in der Arbeit des Hamburger Tierschutzbeirats.
Der illegale Welpenhandel birgt eine Vielzahl von Problemen. Die Tiere werden unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet und über weite Strecken transportiert. Das bedeutet, dass die Welpen meist geschwächt sind oder unter Krankheiten leiden. Darüber hinaus sind sie oft schlecht sozialisiert da eine entsprechende Betreuung während der Aufzucht nicht stattfand. Für die Haltungspersonen bedeutet dies eine hohe finanzielle, aber auch emotionale Belastung. Hierdurch kann es zur Überforderung der neuen Besitzer:innen kommen. In der Konsequenz werden Tiere teilweise in Tierheime abgegeben. Aber auch die Elterntiere leben unter sehr schlechten Bedingungen. Darüber hinaus werden Menschen mitunter zu Spontankäufen animiert. Die Händler können auf verschiedenen Onlineplattformen die gesamte Zeit anonym bleiben. Eine Nachverfolgung durch die Behörden ist dadurch kaum möglich.
Vor diesem Hintergrund hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit Unterstützung des Tierschutzbeirates in den vergangenen Jahren wiederholt Aufklärungs- und Informationskampagnen durchgeführt, um Bürger:innen für die Risiken beim Onlinekauf von Welpen zu sensibilisieren. Dazu gehören unter anderem Plakataktionen im Stadtgebiet. Darüber hinaus engagiert sich die Freie und Hansestadt Hamburg auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, den anonymen Onlinehandel einzudämmen, Anbieter:innen stärker in die Verantwortung zu nehmen und den Vollzug wirksamer zu gestalten.
Die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels bleibt dauerhaft ein wichtiges Anliegen des Hamburger Tierschutzbeirats und wird auch künftig durch Aufklärungsarbeit, Kontrollen und politische Initiativen begleitet.
Der Tierschutzbeirat begrüßt die Hamburgische Katzenschutzverordnung. In Hamburg müssen seit dem 1.1.2026 alle gehaltenen Katzen, welche Freilauf erhalten gekennzeichnet, registriert und kastriert sein.
Hintergrund ist die Vielzahl freilebender Katzen in Hamburg, welche unter Krankheiten und Mangelernährung leiden. Dennoch vermehren sich die Tiere weiterhin. Dies führt zu Tierleid sowie zu einer zusätzlichen Belastung der Tierheime. Um die Kaskade zu unterbrechen, ist die Kastration von Katzen mit Freilauf dringend nötig. Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung sind aus rechtlichen Gründen nicht bußgeldbewehrt. Allerdings kann bei Verstößen (z.B., wenn einer Anordnung nicht nachkommen wird) ein sogenanntes Zwangsgeld verhängt werden, um der Anordnung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Die Höhe des Zwangsgeldes ist dabei immer vom Einzelfall abhängig. Vierstellige Beträge sind durchaus möglich.
Der Tierschutzbeirat hat sich in der letzten Legislaturperiode intensiv mit dem Thema Verletzungsgefahren für Wildtiere durch Rasenmähroboter befasst.
Mähroboter arbeiten völlig autonom. Sie kürzen die Rasenhalme mit rotierenden scharfen Messern. Trotz eingebauter Sensorik erkennen die Mähroboter kleine Wildtiere wie Igel, Kröten, Eidechsen oder Insekten in der Regel nicht.
Der Tierschutzbeirat hat sich zu der Thematik mit verschiedenen Studien befasst. Auch wurde sich mit der für Natur- und Artenschutz zuständigen Behörde ausgetauscht. Um auf die Problematik aufmerksam zu machen, wurde 2021 darüber hinaus einOnlineartikel erarbeitet.
Im September 2025 hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft eine Allgemeinverfügung erlassen (weitere Infos finden Siehier). Seither gilt: Der Betrieb von Mährobotern in Hamburg ist nur in der Zeit von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang zulässig. Verstöße können mit Ordnungsmaßnahmen belegt werden. Der Tierschutzbeirat begrüßt diese Entwicklung.
Wie und womit kann ich mich an den Tierschutzbeirat wenden?
Bei Anregungen oder Fragen zum Tierschutzbeirat können Sie sich an das Postfachtierschutzbeirat@justiz.hamburg.de wenden, oder dasKontaktformular nutzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns frühstens auf unserer nächsten Sitzung Ihrem Anliegen widmen können. Unsere Sitzungstermine 2026 sind:
24.02.2026
02.06.2026
29.09.2026
08.12.2026
Download
Die Arbeit des Hamburger Tierschutzbeirats in der 22. Legislaturperiode
Regelmäßig werden von Tierschutzorganisationen Flugpaten und Flugpatinnen gesucht. Worum handelt es sich, welche Verantwortung und welche Risiken können damit verbunden sein?
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Vögel. Betroffene Tierbestände müssen gemäß dem Tierseuchenrecht getötet werden.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, fieberhafte Viruserkrankung der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und eine Vielzahl von Zoo- und Wildtieren) mit seuchenhaftem Verlauf und einer hohen Krankheitshäufigkeit.