Gallina bezeichnete Hamburg als liberale und weltoffene Metropole. Es sei ihr sehr wichtig, dass die Stadt auch so gestaltet werde. Dazu gehöre auch, dass man sich an eigenes Unrecht erinnere. Auch die Hamburger Justiz habe in der Nachkriegszeit homosexuelle Männer strafrechtlich verfolgt und nicht wenige von ihnen verurteilt. Deshalb ist es laut Gallina wichtig, dass die Ausstellung zum 30-jährigen Jubiläum der Abschaffung des § 175 Strafgesetzbuch in den Räumen des Hanseatischen Oberlandesgerichts stattfinde. Es sei wichtig, sich gemeinsam zu erinnern.
Das Erstarken autoritär-populistischer Parteien und rechtsextremer Gruppen in Deutschland gebe auch in diesem Kontext Anlass zur Sorge. Deren Programm widerspreche dem grundlegenden demokratischen Prinzip der Gleichheit aller. Gallina zeigte sich davon überzeugt, dass man gerade heute ganz besonders für die Verteidigung der offenen, selbstbestimmten und toleranten Gesellschaft eintreten müsse.
Seit der Erstauflage der Ausstellung 2013 habe sich immerhin einiges getan. Dies spiegele sich auch in der Ausstellung wider. 2017 habe der Bundestag beschlossen, die ergangenen Strafurteile aufzuheben und die Betroffenen zu entschädigen. Das kam laut Gallina spät, sei aber auch für alle nicht direkt Betroffenen ein wichtiges Symbol. Die Neuauflage der Ausstellung greife auch auf, dass Queerness heute eine andere Rolle spiele als im Jahr 2013. Die Hamburger Justiz habe inzwischen eine eigene selbstorganisierte Queer-Gruppe.
Gallina sagte in ihrem Grußwort, sie wolle, dass alle Menschen zu ihrem Recht kämen. Sie freue sich daher sehr, dass mit dem am 12. April dieses Jahres im Bundestag beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz für alle Betroffenen längst überfälliges Recht geschaffen werde. Die Demokratie brauche Menschen, die sich einbringen. Erforderlich sei aktives gesellschaftliches Engagement, aktive politische Arbeit und auch ein aktives Erinnern. Ausstellungen wie diese würden einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.
Die Ausstellung ist geöffnet bis zum 9. August, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, im Foyer des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Sievekingplatz.