» Rechnungsassistent für Honorarkräfte und Ehrenamtliche
Über diesen Link erstellen Sie als Honorarkraft oder ehrenamtliche tätige Person eine Honorarabrechnung oder eine Auslagenrechnung zum Ehrenamt (gilt nur für folgende Ehrenämter: Schwimmbegleitung, Schulwegbegleitung oder Tätigkeit als Frühstückshelferin oder Frühstückshelfer). Die erstellte Honorarabrechnung bzw. Auslagenrechnung zum Ehrenamt wird sodann elektronisch an die jeweils auftraggebende Schule übermittelt.
Allgemeiner Hinweis zur Datenerhebung im Rechnungsassistenten
Wie Sie Ihrem Honorarvertrag oder Ihrer ehrenamtlichen Vereinbarung entnehmen können, sind wir als Auftraggeber verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt eine Mitteilung über die von uns geleisteten Zahlungen zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind bereits gegenwärtig gewisse steuerliche Ordnungsmerkmale (z.B. Steuernummer) zu erheben. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind nun weitere Ordnungsmerkmale zu erheben, nämlich das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese Daten sind daher – zumal unsererseits keine sonstige zentrale Erhebung dieser Daten erfolgt – im Wege des Rechnungsassistenten anzugeben. Während Sie als Auftragnehmer verpflichtet sind, diese Daten zu übermitteln (§ 93a Abs. 4 S. 1 AO), sind wir als Auftraggeber berechtigt, diese Daten elektronisch zu erheben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO i.V.m. § 4 HmbDSG i.V.m. § 8 Abs. 1 MV i.V.m. § 93c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c AO).
Sie haben Fragen zum Status bzw. Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnung? Sie haben die Zahlung noch nicht erhalten?
- Bitte richten Sie alle Fragen, die die Abrechnung betreffen, ausschließlich an die jeweilige Schule und das dortige Schulbüro (Kontaktdaten siehe Schulinfosystem). Die Fachliche Leitstelle Honorarvertragsmanagement ist diesbezüglich nicht die richtige Ansprechpartnerin.
Sie haben Fragen zur technischen Bedienung des Rechnungsassistenten oder sind sich unsicher, welche Angaben im Rechnungsassistenten gefordert sind?
- Bitte wenden Sie sich nur bei technischen oder grundsätzlichen Fragen an das Funktionspostfach honorarkraefte@bsfb.hamburg.de. Alternativ erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 040/42863-4367.
» Auslagenrechnung zum Honorarvertrag / Ehrenamt (PDF, 571 KB)
Sollten Sie als Honorarkraft oder ehrenamtliche tätige Person im Rahmen Ihrer Honorartätigkeit oder Ihres Ehrenamtes Gelder für eine Schule ausgelegt haben, laden Sie sich bitte über diesen Link den entsprechenden Vordruck herunter. Bitte übersenden Sie diesen nebst Belegen sodann vollständig ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich an die jeweilige Schule und das dortige Schulbüro. Die Fachliche Leitstelle Honorarvertragsmanagement ist diesbezüglich nicht die richtige Ansprechpartnerin.
» Externer Zugang zum Honorarvertragsassistent
Sofern Sie als Beschäftigte bzw. Beschäftigter einer Schule nicht über eine persönliche BSFB-Mailadresse verfügen, können Sie den Honorarvertragsassistenten auch extern über diesen Link nutzen und Verträge erstellen. Hierfür benötigen Sie jedoch Zugangsdaten, die Ihre Schulleitung für Sie bei der Fachlichen Leitstelle Honorarvertragsmanagement beantragen kann. Verfahrenshinweise hierzu können von der Schulleitung im Intranet abgerufen werden. Honorarkräfte oder ehrenamtliche tätige Personen können diese Anwendung nicht nutzen.