Ombudsstelle Inklusive Bildung

Ombudsstelle Inklusive Bildung

Dieses Angebot ist vertraulich, neutral und kostenlos.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
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Dieser Text in einfacher Sprache und Erklärungen

Die Ombudsstelle Inklusive Bildung...

  • hilft und unterstützt bei Fragen zur pädagogischen und sonderpädagogischen Förderung
  • berät Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
  • berät Sorgeberechtigte in Fragen der Bildung und Erziehung.

Die Ombudspersonen heißen Petra Demmin, Renate Wiegandt, Andreas Heintze, Bernd Schmidt, Birghild Böcker und Arik Gotthardt.

Sie waren Lehrerinnen und haben in verantwortungsvollen Funktionen in der Schule und in der Schulbehörde gearbeitet. Sie sind jetzt im Ruhestand und arbeiten ehrenamtlich.


​​​Die Ombudspersonen...

  • arbeiten zum Wohl von Kindern und Jugendlichen
  • beraten und unterstützen bei Konflikten und schulischen Widerspruchsverfahren
  • helfen allen, gute Lösungen oder Kompromisse zu finden
  • machen sich auch ein Bild vom Kind in Schule und Unterricht
  • können an gemeinsamen Gesprächen mit Sorgeberechtigten, Lehrkräften und Schulleitungen teilnehmen
  • führen in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten Gespräche mit der Schulbehörde.

Seit 2012 gibt es die inklusive Bildung an Hamburger Schulen. Die Ombudsstelle Inklusive Bildung ist ein wichtiger Teil davon.

Die Ombudsstelle erreichen Sie telefonisch oder per Mail:

Telefon: +49 40 42863 2733
E-Mail: ombudsstelle-inklusion@bsfb.hamburg.de

Auch in den Ferien können Sie die Ombudspersonen erreichen.
 

Archiv: alle Ombudsberichte

Download

Evaluationsbericht der Ombudsstellen

PDF herunterladen [PDF, 1,4 MB]

Neunter Arbeitsbericht August 2021- Juli 2022

PDF herunterladen [PDF, 999,1 KB]

Zum Weiterlesen

Schülerinnen und Schüler lesen Bücher.
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Unabhängige Beratung

Ombudsstelle für SchülerInnenvertretungen

Die Ombudsstelle in der Behörde für Schule und Berufsbildung ist Ansprechpartner und Beschwerdestelle für Schülervertretungen in allen Fragen, die ihre im Schulgesetz verankerten Mitbestimmungsrechte betreffen.

Externe Prüfungen

Externenprüfungen geben die Möglichkeit, Abschlüsse der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zu erwerben.

So genannte Externenprüfungen geben die Möglichkeit, Abschlüsse zum Beispiel der allgemeinbildenden Schulen (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, allgemeine Hochschulreife/Abitur) zu erwerben.

Externe Prüfungen

Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss)

Informationen und Hinweise