Übergriffe gegen Beschäftigte

Checkliste

Wenn Sie Opfer von Gewalt an Schule geworden sind, finden Sie vertraulich und kostenlos Beratung und Unterstützung.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
    • Sie lesen den Originaltext
LI

Die Personalabteilung der Behörde für Bildung und Sport (V4), das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) und der arbeitsmedizinische Dienst (AMD) haben in dem hier erhältlichen Flyer gemeinsam relevante Informationen zusammengefasst.

Was ist Gewalt?

Jede Attacke verbaler, physischer und psychischer Art sowie die Beschädigung ihres Eigentums wird als Aggression bzw. Gewalt gegen eine Person verstanden.

Nicht der objektive Schweregrad der Bedrohung ist entscheidend, sondern Ihre subjektive persönliche Wahrnehmung, ob Sie selbst einen Vorfall als Gewalterlebnis bewerten.

Manchmal reicht ein Gespräch, um Überlastungsreaktionen (z.B. Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen, Angst) richtig einordnen zu können und gelassener auf die Selbstheilung zu warten.

In anderen Fällen ist weitergehende Unterstützung erforderlich.

 

Checkliste „Übergriffe gegen Beschäftigte an Schulen“

Beratungsstelle Gewaltprävention, Hamburger Straße 129, 22083 Hamburg Geschäftszimmer: Tel.: 42863-7020

Sofortmaßnahmen

Information der betroffenen Beschäftigten an die Schulleitung

Sofortige vorläufige Suspendierung der Schülerin / des Schülers durch die Schulleitung (§ 49 Abs. 9 HmbSG)

Klären, ob die / der Beschäftigte sich in der Schule oder im Umfeld bedroht fühlt. Angebot von

■  Schutzmaßnahmen

■  Freistellung

■  Beratung (durch Beratungsstellen)

Dokumentation des Vorfalls

 

Einschalten anderer Institutionen

Formlose Meldung des Vorfalls an die Schulaufsicht und an den Opferlotsen

■  Bei Bedarf Beratung der Schulleitung durch die Beratungsstelle Gewaltprävention

■  Angebot eines Gesprächs in der Beratungsstelle für die betroffenen Beschäftigten

Prüfen, ob evtl. eine polizeiliche Anzeige gestellt werden muss. *

Meldung des Vorfalls als Dienst- oder Arbeitsunfallmeldung in der BSB

■  Alfons Schiller (V421-1) , Tel.: 428 63 – 3642 / Dina Botschenkow (V421-2), Tel.: 428 63 – 2391

 

Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen gegenüber Täter bzw. Täterin

Normen- und hilfeverdeutlichendes Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin durch Schulleitung und / oder Polizei, Beratungsstellen

Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen

Empfehlung: Keine Teilnahme der betroffenen Beschäftigten an Klassenkonferenz nach § 49

Bleibt der Schüler bzw. die Schülerin an der Schule

■  Normenverdeutlichung

■  Tatausgleichsverfahren zwischen Geschädigten und Verursachenden

■  öffentliche Wiedergutmachung

Offener und offensiver Umgang mit den Regeln der Schule und den Konsequenzen für Täter bzw. Täterin

 

Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag für die Betroffenen

Einleitung des Prozesses der Rückkehr in den Alltag. Dabei muss das Empfinden der betroffenen Beschäftigten bzw. des betroffenen Beschäftigten berücksichtigt werden.

■  Gespräch über Unterstützungsangebote

■  Position gegenüber dem Schüler / der Schülerin klären

Gesprächsangebote zur Nachsorge für betroffene Beschäftigte

■  durch Schulleitung / Beratungslehrkräfte:

■  eventuell Verweis auf externe Beratungseinrichtungen

■  durch den Opferlotsen (Nachfrage ca. 10 – 14 Tage nach Meldung des Vorfalls)

*Dies ist insbesondere auch dann zu prüfen, wenn nicht Schülerinnen / Schüler den Übergriff begangen haben.

 

 

Download

Handreichung "Übergriffe und Gewalt gegen Beschäftigte" Neuauflage 2018

PDF herunterladen [PDF, 762,5 KB]

Zum Weiterlesen

Schwerpunkte der Beratungsstelle Gewaltprävention
BSB B43 Hamburg
Hat Spaß gemacht!

SKM-23-Downloads

Für Euch alles, was Ihr gesehen und gehört habt nochmal in digitaler Form.

LI Hamburg
Unsere Umfrage

Danke für Ihre Teilnahme ...

Haben Sie herzlichen Dank für die Teilnahme an einer unserer Umfragen. Schauen Sie sich gern noch auf unseren Seiten um ...

Menschenmenge-Collage
B43 - Pixabay
Extremismusintervention

Fallarbeit mit Schülerinnen und Schülern

Intervention bei Verdachtsfällen mit ideologisch extremistischen Ideologien. Schulen erhalten Unterstützung, bei Extremismusverdacht in der Schülerschaft.