Sofortmaßnahmen
- Grundsätzlich aufmerksame Wahrnehmung von psychischer Beeinträchtigung, körperlichen Beschwerden und akuten Verletzungen bei Schülerinnen und Schülern
- Aktives Zugehen auf verletzte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Lehrkräfte (Nachfragen, Ansprache, Versorgung des Opfers) – Weiterleitung der Beobachtungen an die Klassenleitung
- Medizinische Versorgung des Opfers sicherstellen (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf „112“)
- Bei körperlichen Interaktionen sofortige Unterbindung des Geschehens,
Distanz zwischen Kontrahenten
- Bei Gewalthandlungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige
Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Notruf „110“) - Information der Sorgeberechtigten und der Schulleitung
Einschalten wichtiger Institutionen
- Unfallmeldung an die Unfallkasse Nord (über die Schulleitung)
- Information an die Beratungslehrkraft (über die Schulleitung)
- Information der zuständigen Institutionen (Meldeformular für Gewaltvorfälle an Hamburger Schulen)
- Ggf. Bildungs-und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit / Autismus (BBZ) (über ReBBZ) bei langfristigen Krankschreibungen (Betreuung, Klinikschule, Mobiles Angebot
Pädagogische - und Ordnungsmaßnahmen
- Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft (ggf. Telefonate, Hausbesuche, ständiger Kontakt zur Familie), Dokumentation der Kontaktaufnahme, des Genesungsverlaufs, weiterer Maßnahmen/Verabredungen
- Bearbeitung des Unfalls bzw. Vorfalls in angemessenem Rahmen
- Klassengespräch über den Verletzungshintergrund
- ggf. Wiedergutmachungsgespräch zwischen Kontrahenten
- ggf. Krisenintervention in der Klasse bei schweren Unfällen
- ggf. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei Gewalthandlungen
Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag
- Beratungsgespräch (Familie, KL, BL/SL) nach langfristiger Krankschreibung - Festlegung der Rückkehr in die Klasse/Schule
- Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners - Klassengespräch zur Reintegration des Opfers (ggf. Unterstützung durch Beratungslehrkraft)
- Ggf. Präventionsmaßnahmen für die betroffenen Klassen (Erste-Hilfe-Maßnahmen, Präventionsunterricht der Polizei, weitere Angebote von Opfereinrichtungen)
- Planung von Fortbildungsmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs, Traumatisierung, Gewaltprävention)
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de