Opferschutz

Checkliste: Umgang mit Opfern und Verletzten

In Hamburg wurde den ursprünglichen neun Säulen des Handlungskonzeptes "Handeln gegen Jugendgewalt" eine zehnte Säule zum Thema "Umgang mit Opfern und Verletzten" hinzugefügt.

Pencil - @moritz320 - Pixabay

Sofortmaßnahmen
 

  1. Grundsätzlich aufmerksame Wahrnehmung von psychischer Beeinträchtigung, körperlichen Beschwerden und akuten Verletzungen bei Schülerinnen und Schülern
  2. Aktives Zugehen auf verletzte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Lehrkräfte (Nachfragen, Ansprache, Versorgung des Opfers) – Weiterleitung der Beobachtungen an die Klassenleitung
  3. Medizinische Versorgung des Opfers sicherstellen (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf „112“)
    -  Bei körperlichen Interaktionen sofortige Unterbindung des Geschehens,
       Distanz zwischen Kontrahenten
    -  Bei Gewalthandlungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige 
       Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Notruf „110“)
  4.    Information der Sorgeberechtigten und der Schulleitung

Einschalten wichtiger Institutionen

  1. Unfallmeldung an die Unfallkasse Nord (über die Schulleitung)
  2. Information an die Beratungslehrkraft (über die Schulleitung)
  3. Information der zuständigen Institutionen (Meldeformular für Gewaltvorfälle an Hamburger Schulen)
  4. Ggf. Bildungs-und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit / Autismus (BBZ) (über ReBBZ) bei langfristigen Krankschreibungen (Betreuung, Klinikschule, Mobiles Angebot

Pädagogische - und Ordnungsmaßnahmen

  1. Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft (ggf. Telefonate, Hausbesuche, ständiger Kontakt zur Familie), Dokumentation der Kontaktaufnahme, des Genesungsverlaufs, weiterer Maßnahmen/Verabredungen
  2. Bearbeitung des Unfalls bzw. Vorfalls in angemessenem Rahmen
    -  Klassengespräch über den Verletzungshintergrund
    -  ggf. Wiedergutmachungsgespräch zwischen Kontrahenten
    -  ggf. Krisenintervention in der Klasse bei schweren Unfällen
    -  ggf. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei Gewalthandlungen

 

Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag

  1. Beratungsgespräch (Familie, KL, BL/SL) nach langfristiger Krankschreibung      - Festlegung der Rückkehr in die Klasse/Schule
        - Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners
  2. Klassengespräch zur Reintegration des Opfers (ggf. Unterstützung durch Beratungslehrkraft)
  3. Ggf. Präventionsmaßnahmen für die betroffenen Klassen (Erste-Hilfe-Maßnahmen, Präventionsunterricht der Polizei, weitere Angebote von Opfereinrichtungen)
  4. Planung von Fortbildungsmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs, Traumatisierung, Gewaltprävention)

 

Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de  

Download

Checkliste "Umgang mit Opfern"

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