Handy her oder ich schlage deine Geschwister ...

Raub oder Erpressung

Raub oder Erpressung (Strafgesetzbuch §§ 249 bis 256): Wegnahme von Dingen unter Ausübung und/oder Androhung von Gewalt (Raub), Androhung oder Ausübung von Gewalt mit dem Ziel, sich zu bereichern (Erpressung). Beispiel "Gib mir dein Handy/Taschengeld, sonst schlag ich dich zusammen!"

  • Schule, Familie und Berufsbildung

Sofortmaßnahmen

·         Schutz der geschädigten Person sicherstellen (→siehe Checkliste Opferschutz)

·         Grenzziehung und Konfrontation durch Schulleitung, evtl. Suspendierung nach
          §49 Absatz 9 HmbSG

·         Information der Sorgeberechtigten der beteiligten Personen


Einschaltung wichtiger Institutionen

·         Meldung des Vorfalls durch das Gewaltmeldeformular an Polizei, Schulaufsicht,
          ReBBZ und Beratungsstelle Gewaltprävention bzw. bei beruflichen Schulen an das
          BZBS

Erzieherische und Ordnungsmaßnahmen

·         Einleitung von Erziehungsmaßnahmen und/oder einer schulischen
          Ordnungsmaßnahme nach §49 HmbSG unter Berücksichtigung z. B. von Vorsatz
          und Einsicht

Rückkehr in den Alltag

·         Integration und Unterstützung der geschädigten Person gewährleisten
          (Beratungsdienst, ggf. BeOS-Fachkraft oder ReBBZ hinzuziehen)

·         Möglichkeit der Wiedergutmachung prüfen

·         Ggf. Aufarbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft


Sicherstellung von Tat- und Beweismitteln

Die Rechtsgrundlage für die Sicherstellung von Tat- und Beweismitteln ist §49, Abs.2 HmbSG.

„Erziehungsmaßnahmen sind … die zeitweilige Wegnahme von Gegenständen einschließlich der dazu im Einzelfall erforderlichen Nachschau in der Kleidung oder in mitgeführten Sachen…“.
Schulisches Personal, insbesondere die Schulleitung, hat die Möglichkeit, Tat- und Beweismittel sicherzustellen und sie bei Bedarf der Polizei zu übergeben. Schulpersonal unterliegt zudem der Garantenpflicht: Bei Erkennen einer Gefahr muss gehandelt werden, Straftatbestände müssen verhindert bzw. deren Folgen abgewendet werden.


Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:

Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de 

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Checkliste Raub und Erpressung

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