Kein Raum für Missbrauch
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Kein Raum für Missbrauch

Entwicklung von Schutzkonzepten, Kinderschutz an Schulen

Sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch und Gewaltanwendungen in schulischen oder schulnahen Einrichtungen stehen im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes und der Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" im Zentrum öffentlicher Wahrnehmung.

Die Kultusministerkonferenz spricht sich für eine größtmögliche Sensibilität gegenüber dem Problem der sexuellen Übergriffe und des gewalttätigen Handelns in Schulen und schulnahen Einrichtungen und für ein engagiertes Handeln für die Opfer und gegen die Täter aus." (Zitat aus KMK-Handlungsempfehlungen)

Im Folgenden werden Fragestellungen (von Eltern und Fachinstitutionen), die zukünftig verstärkt an Schulen herangetragen werden könnten, aufgelistet und mit Übersichtstabellen und -formaten, mit inhaltlichen Hinweisen und Hilfestellungen (zu Präventionsmaßnahmen, Interventionsschritten und Empfehlungen zur langfristigen Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen) hinterlegt.

Die Befassung mit diesen Fragen soll Schulen und dem schulischen Personal dabei helfen, sich auf die Diskussion zur Thematik Kinderschutz einzustellen und standortspezifische Schutzkonzepte bzw. Maßnahmen für den Kinderschutz gezielt in den Schulalltag zu integrieren.

Die Ansprechpartner in Hamburg:

Beate Proll
Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention 
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)
Felix-Dahn-Straße 3
20357 Hamburg
Tel.: 040 428 842 - 740

beate.proll@li-hamburg.de
https://li.hamburg.de

und
Dr. Christian Böhm
Beratungsstelle Gewaltprävention,
B-43 (Behörde für Schule und Berufsbildung)
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.:(040) 428 63 - 7022

christian.boehm@bsb.hamburg.de
http://hamburg.de/gewaltpraevention


Redaktion:

Frederik Mohrdiek, Martin Pfennigschmidt



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Kein Raum für Missbrauch - Maßnahmen

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Gegenseitiger Austausch, Kooperationen

A: Institutionelle Vernetzung

Institutionelle Vernetzung zwischen Kindertagesstätte, REBUS/ReBBZ, Jugendamt oder die Polizei, ebenso Kontakt zu spezialisierten Fachberatungsstellen, den Kinderschutzzentren und freien Trägern der Jugendhilfe sowie niedergelassenen Kinderärzten.

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Transparentes pädagogisches Handeln

B: Schulklima

Ein offenes und transparentes pädagogisches Handeln, ein Klima der gegenseitigen Achtung, des Vertrauens und der Wertschätzung befördert den Kinderschutz in wirksamer Weise (Schulklima).

Flowchart © JiSIGN #28709026 Fotolia
Verfahrensabsprachen geben Handlungssicherheit

C: Klare Strukturen, klare Verfahren

Im Falle von Kindeswohlgefährdungen ist es wichtig, dass klare Strukturen und klare Verfahren bestehen, um unmittelbar einschreiten zu können.

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D: Professionelles Handeln

D: Professionelles Handeln

Schulleitung muss professionell handeln, wenn ein tatsachenbegründeter Verdacht bei Übergriffen durch eigenes Personal, mit ihm gleichzustellenden Personen oder durch Kinder und Jugendliche erhoben werden.

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Genug Mitarbeiter, die Zeit haben

E: Zeit und personelle Ressourcen

Für die Präventionsarbeit und die Beratung in Verdachtsfällen sowie für die Netzwerkpflege sind Zeit und personelle Ressourcen vorzusehen.

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F: Angemessene Reaktion bei Verdacht

F: Angemessene Reaktion bei Verdacht

Es sollten schulische Handlungsempfehlungen entwickelt sein, wie mit sexualisierter Gewalt umgegangen wird.

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G: Personalentwicklung

G: Personalentwicklung

Die Personalentwicklung und kontinuierliche Fortbildungsplanung in der Schule sollte den Aspekt Kinderschutz bei der Einstellung von neuem Fachpersonal einbeziehen.

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H: Schulische Qualitätssicherung

H: Schulische Qualitätssicherung

Schutz vor Kindeswohlgefährdungen und sexualisierter Gewalt ist Teil der schulischen Qualitätssicherung und -entwicklung und bedarf deshalb regelmäßiger Überprüfung.

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I: Schulprofil - Leitbild

I: Schulprofil - Leitbild

Es ist wichtig, den Schutz vor sexualisierter Gewalt auch in die öffentliche Darstellung und somit in das Schulprofil/Leitbild einzubeziehen.

Entwicklung von Schutzkonzepten, Kinderschutz an Schulen (Stand: Februar 2013)

Sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch und Gewaltanwendungen in schulischen oder schulnahen Einrichtungen stehen im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes und der Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" im Zentrum öffentlicher Wahrnehmung.

Entwicklung eines schulischen Schutzkonzeptes
gegen sexualisierte Gewalt

Schritt 1
: Entscheidung der Schulleitung für ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Diskurs und Informationsaustausch über die Notwendigkeit eines Schutzkonzeptes im Kollegium, mit den Eltern und im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern (Beteiligte für das Thema sensibilisieren); Dokumentation, d.h.  Fragen, Kritik, Vorschläge und Ideen sammeln.

Schritt 2: Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten für die Entwicklung des Schutzkonzeptes abklären.

Eventuell Arbeitsgruppen / Expertenteam gründen; Informationsveranstaltungen durchführen; Unterstützung durch Fachberatungsstelle einholen; Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeit zur Fortbildung geben; Dokumentation des Qualitätsentwicklungsprozesses (Planung, Zielsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten, Lösungen).

Schritt 3: Arbeitsfeldspezifische Risikoanalyse und strukturelle Optimierung

Risikofelder im System Schule definieren und auf Gefährdungspotentiale hin analysieren; Organisationsstrukturen entsprechend an das Schutzkonzept anpassen (z. B. Beschwerdemanagement, Transparenz, Opferschutz, Personalauswahl / -entwicklung, Intimsphären usw.)

Schritt 4: Notfallplan erarbeiten

Zuständigkeitsbereiche und genaue Handlungsschritte  für den Notfall abklären und dokumentieren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend qualifizieren (Krisenteam, Fachkräfte)

Schritt 5: Schutzkonzept und Maßnahmen der Prävention implementieren

Berücksichtigung der Erkenntnisse der Risikoanalyse in der Umsetzung der Präventionsarbeit mit dem Kollegium, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern (Aufklärungs- und Unterrichtsarbeit, Zusammenarbeit mit Eltern, Veranstaltungen, Projektarbeit, Informationsschreiben usw.) und der öffentlichen Darstellung der Schule

"Trau dich!" Theaterstück zur Prävention des sexuellen Missbrauchs

"Trau dich!", die bundesweite Initiative, die in enger Kooperation mit den Bundesländern und den Fachstellen zur Prävention des sexuellen Missbrauchs umgesetzt wird.

Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexuelle Übergriffe sind die Themen des Theaterstücks “Trau dich!”, das die Kompanie Kopfstand im Juni und November 2015 in Hamburg auf die Bühne bringt. Das in Berlin Anfang März 2013 uraufgeführte Stück ist ein zentrales Element der bundesweiten Initiative “Trau dich!” zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startete diese Initiative auf Bundesebene gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem jeweiligen Kultusministerium im November 2012. Ziel ist es, Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren über ihre Rechte aufzuklären, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie zu informieren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden. Sexuelle Gewalt darf kein Tabuthema bleiben. Fragen zum Kinderschutz und zur Aufklärung über sexuelle Gewalt sollen genauso selbstverständlich und unbefangen gestellt werden können wie Fragen zum sozialen Miteinander.

In Hamburg waren von Juni 2015 bis Anfang 2017 acht Theateraufführungen geplant, mit denen Kinder im Grundschulalter direkt erreicht werden sollten. Darüber hinaus wurden in Fortbildungsveranstaltungen schulische Fachkräfte weitergebildet. Ebenso wurden Informationsabende für die Eltern angeboten.

Die Initiative stand in Hamburg unter der Schirmherrschaft von Ties Rabe, Senator für Schule und Berufsbildung und wurde von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration unterstützt. Ein Kooperationsverbund mit der Beratungsstelle Gewaltprävention, dem Landesinstitut für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung, Abt. Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention sowie den Hamburger Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und für sexuelle Bildung ist für die Umsetzung verantwortlich.

Weitere Informationen zum Internetportal unter http://www.trau-dich.de
Informationen zur Initiative “Trau Dich!” unter http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Nach der ersten Aufführungen schon gab es Presseberichte aus Hamburg:

Trau dich! – eine Präventionsbotschaft wird zur Schulkultur

Am 09.06. und 10.06.2015 fiel in Hamburg der Startschuss für zwölf Theateraufführungen der bundesweiten Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. Sie bilden, neben verpflichtenden Fortbildungen für die schulischen Fachkräfte, das Grundgerüst für das Projekt an den Hamburger Grundschulen, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) damit im fünften Bundesland umgesetzt wird.

Die Auftaktveranstaltungen im Schauspielhaus sowie die weiteren zwei Aufführungen am folgenden Tag im Bürgerhaus Wilhelmsburg wurden insgesamt von ca. 1300 Schülerinnen und Schülern, ihren Begleitpersonen und weiteren Gästen aus Schulen, Fachberatungsstellen, Kitas, Stiftungen u.s.w. mit viel positiver Rückmeldung aufgenommen. „Endlich weiß ich, wie ich dieses schwierige Thema im Unterricht behandeln kann, ohne Eltern und Kinder zu beunruhigen.“, erklärte eine Lehrerin erleichtert, nachdem sie die vier Schauspieler knapp 80 Minuten im Bürgerhaus Wilhelmsburg auf der Bühne und mit den Kindern im Zuschauerraum in Aktion erlebt hat.