Entwicklung eines schulischen Schutzkonzeptes
gegen sexualisierte Gewalt
Schritt 1: Entscheidung der Schulleitung für ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
Diskurs und Informationsaustausch über die Notwendigkeit eines Schutzkonzeptes im Kollegium, mit den Eltern und im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern (Beteiligte für das Thema sensibilisieren); Dokumentation, d.h. Fragen, Kritik, Vorschläge und Ideen sammeln.
Schritt 2: Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten für die Entwicklung des Schutzkonzeptes abklären.
Eventuell Arbeitsgruppen / Expertenteam gründen; Informationsveranstaltungen durchführen; Unterstützung durch Fachberatungsstelle einholen; Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeit zur Fortbildung geben; Dokumentation des Qualitätsentwicklungsprozesses (Planung, Zielsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten, Lösungen).
Schritt 3: Arbeitsfeldspezifische Risikoanalyse und strukturelle Optimierung
Risikofelder im System Schule definieren und auf Gefährdungspotentiale hin analysieren; Organisationsstrukturen entsprechend an das Schutzkonzept anpassen (z. B. Beschwerdemanagement, Transparenz, Opferschutz, Personalauswahl / -entwicklung, Intimsphären usw.)
Schritt 4: Notfallplan erarbeiten
Zuständigkeitsbereiche und genaue Handlungsschritte für den Notfall abklären und dokumentieren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend qualifizieren (Krisenteam, Fachkräfte)
Schritt 5: Schutzkonzept und Maßnahmen der Prävention implementieren
Berücksichtigung der Erkenntnisse der Risikoanalyse in der Umsetzung der Präventionsarbeit mit dem Kollegium, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern (Aufklärungs- und Unterrichtsarbeit, Zusammenarbeit mit Eltern, Veranstaltungen, Projektarbeit, Informationsschreiben usw.) und der öffentlichen Darstellung der Schule