Das Meldeformular ist ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hamburger Schulen zu verwenden.
Die vorliegende überarbeitete „Richtlinie zum Umgang und zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen“ gilt ausschließlich für den Umgang mit folgenden Straftaten: Raub, Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Straftaten gegen das Leben.
Für Gewaltvorfälle, die nicht zur Kategorie der Gewaltkriminalität gehören, also beispielsweise einfache Körperverletzungen, gilt die Richtlinie nicht. Solche Vorfälle dokumentieren Sie formlos und schulintern im Schülerbogen. Die Entscheidung, solche Vorfälle bei Bedarf der Polizei anzuzeigen, liegt nach wie vor bei der Schulleitung.
In allen Fällen können die Schulen weiterhin geeignete Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Schulaufsicht, der ReBBZ/BZBS sowie der Beratungsstelle Gewaltprävention in Anspruch nehmen.
Die Aufgaben und Angebotsformate der Beratungsstelle Gewaltprävention sind von der Neufassung der Richtlinie nicht berührt; sie stehen den Schulen wie gehabt zur Verfügung. Der einzige Unterschied zu vorher: Bei den beratungsrelevanten Sachverhalten ist nicht mehr in jedem Fall eine Gewaltmeldung nötig.
Für Sexualdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gilt die Richtlinie nur, wenn diese gegenwärtig sind und daher durch sofortiges Handeln unterbunden werden müssen. In allen anderen Fällen findet für diese Taten die „Richtlinie für den Umgang mit dem Verdacht auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ Anwendung.
Bei allen übrigen Straftaten, Vorfällen, Vorkommnissen und besonderen Ereignissen in Schulen gilt § 49 Absatz 8 HmbSG bzw. die „Verwaltungsvorschrift zur Meldung Besonderer Vorkommnisse“ (Verwaltungshandbuch für Schulen, Schulrecht Hamburg, 5.6.1.).
Sollte es zu einer schulinternen Krise kommen, wenden Sie sich unter Verwendung der Telefonnummer 040 42863-5555 an das Bereitschaftsteam der Beratungsstelle Gewaltprävention. Sie bekommen sofort Unterstützung und Beratung.