Was ist wichtig zu wissen?
- Bei der Adoption steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Deutschland ist 2002 dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) beigetreten. Durch die länderübergreifende Kooperation der mehr als 100 Vertragsstaaten soll sichergestellt werden, dass illegale Praktiken wie Kinderhandel ausgeschlossen sind.
- Die Auslandsadoption muss zwingend von einer deutschen Auslandsvermittlungsstelle in Kooperation mit einer Fachbehörde im Heimatland des Kindes begleitet werden. Nach § 2b AdVermiG ist die Durchführung eines internationalen Adoptionsverfahrens ohne die Vermittlung durch eine Auslandsvermittlungsstelle verboten. Dies gilt auch, wenn Adoptionsinteressenten mit dem betreffenden Kind verwandt sind oder die Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaates besitzen.
- Ein Kind kann nur dann ins Ausland zur Adoption vermittelt werden, wenn im Herkunftsland keine passende Familie oder eine andere geeignete Unterbringung gefunden werden konnte. Bei Kindern, für die eine Adoption durch Verwandte in Deutschland angedacht ist, wird zunächst im familiären Umfeld des Kindes im Herkunftsland nach Lösungen gesucht. Dadurch soll verhindert werden, dass Kinder durch den Wechsel in einen anderen Kulturraum zusätzlich belastet werden.
- Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland stellt besondere Anforderungen an die zukünftigen Adoptiveltern: In der Regel werden Eltern für Kinder gesucht, die im Kindergarten- oder Grundschulalter sind und besondere Unterstützungsbedarfe haben. Säuglinge werden im Bereich der internationalen Adoption nicht vermittelt. Außerdem sind teilweise wenige Informationen über die familiäre und gesundheitliche Vorgeschichte eines Kindes bekannt.
- Adoptionsinteressenten dürfen ihre Bewerbung lediglich in einem Land über die Auslandsvermittlungsstelle einreichen. Es wird erwartet, dass sie besonderes Interesse an dem von ihnen ausgewählten Land haben und idealerweise mit den dortigen Kulturen und Herkunftssprachen vertraut oder bereit sind, sich damit zu befassen.
- Die Sorgeberechtigten müssen mit der Adoption ins Ausland einverstanden sein.
- Internationale Adoptionsverfahren sind aufwändig und dauern in der Regel mehr als 18 Monate, manchmal mehrere Jahre. Die Vermittlung eines Kindes ist nicht garantiert. Kosten und Gebühren entstehen unabhängig von dem Ausgang eines Verfahrens.
- Die Zahl der Auslandsadoptionen ist rückläufig. Es werden weniger als 100 Kinder jährlich aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Grund ist, dass für immer mehr Kinder im eigenen Land eine gute Unterbringung gefunden werden kann. Außerdem werden internationale Adoptionen unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten zunehmend kritisch gesehen.
Wer kann in Deutschland Auslandsvermittlungen durchführen?
Zur Auslandsvermittlung befugt sind die Zentralen Adoptionsstellen sowie die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen der freien Träger.
Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle in Hamburg (GZA) ist zuständig für die Vermittlung von Auslandsadoptionen aus Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens an Bewerberinnen und Bewerber, die in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein leben. Die Vermittlung von Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten ist ebenfalls erlaubt. Sie ist aber nur möglich, wenn im Herkunftsland behördliche Strukturen vorhanden sind, die eine Zusammenarbeit nach den erforderlichen Regelungen garantieren, und diese zur Zusammenarbeit mit einer deutschen Stelle bereit sind.
Die anerkannten Auslandsvermittlungen der freien Träger haben Zulassungen für bestimmte Länder. An sie können sich alle in Deutschland lebenden Adoptionsinteressierte unabhängig von ihrem Wohnort wenden. Eine Liste der freien Träger und der Länder, aus denen vermittelt wird, ist hier zu finden: Bundesamt für Justiz - Zugelassene Auslandsvermittlungsstellen
Mehr Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Auslandsadoption finden Sie hier:
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
- Bundesamt für Justiz - Häufig gestellte Fragen zu internationalen Adoptionsverfahren
- Broschüre: "Adoption – Ein Überblick für Interessierte“ (PDF)
- Broschüre: "Einblicke Adoption – Erfahrungen und Hintergründe" (PDF)
Kontakt
Die GZA berät Sie gerne über die Voraussetzungen und den Ablauf eines Verfahrens: Kontaktdaten der GZA.
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden