WAS IST EINE CLEARINGSTELLE ERSTVERSORGUNG?
In den Clearingstellen für die Erstversorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern (UMA) des LEB werden männliche Flüchtlinge zwischen 14 und 17 Jahren aufgenommen. Ziele des Clearingverfahrens sind der Schutz sowie die Klärung der Situation und der Perspektiven der Minderjährigen.
Für unsere Erstversorgungseinrichtungen suchen wir Sozialpädagoginnen und -pädagogen und staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher oder Personen mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen im pädagogischen Bereich bzw. einer vergleichbaren pädagogische Qualifikation. In unseren Einrichtungen wird an allen Tagen des Jahres im Schichtdienst (inklusive Nachtbereitschaftsdienst) gearbeitet.
WAS IST EINE BETREUTE EINRICHTUNG FÜR FLÜCHTLINGE?
In den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF) des LEB werden minderjährige unbegleitete Ausländer (UMA) ab 17 Jahren und ggf. über die Volljährigkeit hinaus betreut. Dies soll eine bestmögliche Unterstützung der Integration der jungen Menschen gewährleisten.
Für unsere Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF) suchen wir Sozialpädagoginnen und -pädagogen und staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher oder Personen mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen im pädagogischen Bereich bzw. einer vergleichbaren pädagogische Qualifikation. Hier wird an allen Tagen des Jahres im Schichtdienst (inklusive Rufbereitschaft in besonderen Situationen) gearbeitet. Der Schichtdienst umfasst keinen Nachtdienst.
Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an machmit@leb.hamburg.de
Nähere Informationen zu den Einrichtungen finden Sie hier
Bei Fragen zur Tätigkeit wenden Sie sich gern an den Leiter des Fachbereichs Clearing UMA, Ali Berenji (Telefon 040 428 15 45 01oder E-Mail: ali.berenji@leb.hamburg.de).
Bitte beachten Sie, dass wir keine Bewerbungen von Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten annehmen können. Eine Einstellung ist aus formalen Gründen nicht möglich.
ARBEITGEBER ÖFFENTLICHER DIENST
Was bieten wir?
- Eine unbefristete Einstellung
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L): S8b bis S12 je nach Einsatzort und Formalqualifikation
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Die Zahlung von tariflichen Zulagen und Zuschlägen sowie die Gewährung von Zusatzurlaubstagen
- Ein interessantes, dynamisches Arbeitsfeld mit Freiraum für Gestaltung
- Ein strukturiertes Einarbeitungskonzept und verbindliche Führungsleitlinien
- Bedarfsgerechte Beratungs- und Supervisionsangebote, umfassenden Gesundheits- und Arbeitsschutz
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Spezialisierte Angebote (LEB 9): Unsere Abteilungskultur
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PDF herunterladen [PDF, 74,1 KB]Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden