Eine Geldspende könnte eine besondere Anschaffung für eine Einrichtung ermöglichen, es könnte damit aber auch ein bestimmtes Projekt realisiert werden, von dem eine ganze Gruppe von Kindern oder Jugendlichen etwas hat - eine Bildungsfahrt beispielsweise oder der Besuch der Musikschule oder etwa die Ausübung einer bestimmten Sportart.
Geleitet von dem Wunsch, in der eigenen Stadt einen sozialen Beitrag zu leisten, haben sich auch schon Bürgerinnen und Bürger entschlossen, Teile ihres Nachlasses Aufgaben der Jugendhilfe zu widmen. So konnte beispielsweise der Anbau in der Jugendwohngemeinschaft für Jugendliche mit psychischen Störungen verwirklicht werden. Die Appartements, die hier entstanden sind, bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, in geschütztem Rahmen selbstständiger zu werden. Eine Gedenktafel erinnert an die Spenderin.
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist der kommunale Träger in Hamburg. Als Teil der Freien und Hansestadt Hamburg bürgt er für einen zuverlässigen und verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln.
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