Betreuung von jungen Flüchtlingen
Nach der Inobhutnahme und dem Verfahren der Erstaufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) erfolgt die Aufnahme in einer Clearingstelle mit Erstversorgung und Vorbereitung einer Anschlussperspektive.
Weitere Informationen zum Thema junge Flüchtlinge finden Sie hier:
- Standorte und Hintergründe (Webseite der Sozialbehörde)
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden