Stabilisierende Betreuung und strukturierter Alltag

Jugendgerichtliche Unterbringung (JGU)

Mit der Jugendgerichtlichen Unterbringung (JGU) steht den Bezirksjugendgerichten ein spezialisiertes Angebot zur Abwendung von Untersuchungshaft zur Verfügung. Die Einrichtung bietet eine stabilisierende Betreuung über Tag und Nacht und einen strukturierten Alltag.

  • Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Das Gebäude der Jugendgerichtlichen Unterbringung (JGU) im Hofschläger Weg
Jugendgerichtliche Unterbringung (JGU) LEB

Abwendung von Untersuchungshaft

Die Jugendgerichtliche Unterbringung im Landesbetrieb Erziehung und Beratung bietet den Jugendrichtern eine Betreuungsform mit einer stabilisierenden Betreuung über Tag und Nacht für Jugendliche mit erheblichen dissozialen Auffälligkeiten zur Abwendung oder Verkürzung von Untersuchungshaft. Die - ausschließlich im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes aufgenommenen - Jugendlichen werden gemäß richterlicher Weisungen betreut. Bei groben Regelverstößen oder bei erneuten Straftaten kann der Richter die Betreuung aufheben; in dem Fall erfolgt eine Rückführung in Untersuchungshaft.

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung ist der einzige Träger in Hamburg, der eine besondere Einrichtung für die Erziehung von delinquenten jungen Menschen mit ausgeprägten Problemlagen vorhält.

Team JGU
Team JGU LEB


Zielgruppe der Jugendgerichtlichen Unterbringung

Das Angebot der JGU richtet sich

- an Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (§ 1 Abs. 2 JGG) im Rahmen einer Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz nach

- einer richterlichen Anordnung von stationärer Jugendhilfe als vorläufige Anordnung über die Erziehung (§ 71 Abs. 2 JGG),

oder

- einer entsprechenden Anordnung zur Vermeidung von Untersuchungshaft (§§ 72 Abs. 4 in Verbindung mit 71 Abs. 2 JGG),

sowie

- an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren im Rahmen der Aussetzung des Vollzugs der Untersuchungshaft (§ 116 StPO), und zwar auch dann, wenn die Straftat nach der Vollendung des 18. Lebensjahr begangen wurde; im Hinblick auf die Betreuung der Jugendlichen in der Einrichtung sollen jedoch im Regelfall nicht mehr als 3 Plätze an Heranwachsende vergeben werden,

und

- an Jugendliche und Heranwachsende, denen eine aufenthaltsbezogenen Weisung nach Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe (sog. „Vorbewährung", §§ 61 ff. JGG) erteilt worden ist.

Die Jugendgerichtliche Unterbringung ist eine Einrichtung, in der durch intensive einzel- und gruppenpädagogische Interventionen Betreuung geleistet wird. Für die Betreuungsarbeit ist es zwingend notwendig, dass die untergebrachten jungen Menschen sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verständigen können. Für die Überbrückung von etwaigen Sprachbarrieren stehen Dolmetscher zur Verfügung. 

Werkstatt
Werkstatt LEB


Die Einrichtung ist jedoch grundsätzlich nicht geeignet für Jugendliche oder Heranwachsende, die wegen extremer Gewaltbereitschaft (zum Beispiel durch Defizite in der Impulssteuerung) nicht betreuungsfähig sind. Nicht aufgenommen werden können junge Menschen, die akut selbst- oder fremdgefährdet sind oder einen alltagsbestimmenden Drogenkonsum von illegalen Substanzen vorweisen. Etwaige Fälle werden sorgfältig geprüft. 

Im Vordergrund der Betreuung steht ein Leben ohne Straftaten, um drohende U-Haft und weitere Schädigungen Dritter möglichst zu vermeiden. Die Jugendlichen sollen lernen, auch in angespannten oder angstbesetzten Situationen sozial angemessen und akzeptiert zu reagieren, eine Tagesstruktur einzuhalten und den Anforderungen gerecht zu werden. Sie sollen lernen, ihre Stärken zu erkennen und sie sollen dazu motiviert werden, diese zu entwickeln und auszubauen. Ferner sollen sie lernen, ihren Tagesablauf eigenverantwortlich zu planen und zu gestalten, ihr Verhalten, seine Wirkungen und Konsequenzen zu reflektieren und sich mit den Wirkungen und Folgen begangener Straftaten auseinander zu setzen. Es gilt für sie, eine eigene Lebensplanung zu entwickeln und Schritte zur Umsetzung zu unternehmen und ihre soziale, schulische und berufliche Integration - mit Unterstützung, aber eigenverantwortlich - weiter zu entwickeln.

Fitnessraum mit Trainingsgeräten
Fitnessraum LEB


Verbindliche Regeln geben Orientierung und Halt

Mit dieser bis zur Hauptverhandlung angelegten Lebensform schafft der Landesbetrieb Erziehung und Beratung einen Lebensort und Entfaltungsraum für Jugendliche. Enge Tagesstrukturen und ein klares und verbindliches Regelwerk sollen den Jugendlichen die notwendige Orientierung geben. Pädagogische Maßnahmen und Leistungen knüpfen an den individuellen Biographieverläufen der Jugendlichen an und werden lebensnah und alltagsorientiert gestaltet. Die jungen Menschen werden auf ein selbstständiges Leben vorbereitet und insbesondere in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.

Zugang zur Hilfe

Die Jugendlichen werden auf der Grundlage eines richterlichen Aufnahmeersuchens in Verbindung mit einem Unterbringungsbefehl aufgenommen.

Zum Weiterlesen

Junge Menschen lächeln in die Kamera
Adobe Stock/Strandperle
Ambulant / stationär / teilstationär / sozialräumlich

Unsere Jugendhilfeangebote

Unsere Jugendhilfeangebote richten sich an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, die sich in Konflikt- oder Notsituationen befinden, die biografische und soziale Belastungen mitbringen, oder die eine neue Lebensperspektive suchen. Ziel ist die Verbesserung sozialer Teilhabechancen.

Unterstützung bei der Verselbstständigung

Betreuungshelfer/Erziehungsbeistand

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährige bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Ihr soziales Umfeld wird dabei einbezogen. Ältere Minderjährige und Jungerwachsene unterstützt dieses Angebot bei ihrer Verselbstständigung. Kernstück der Arbeit sind...

Hilfe mit Eigenverantwortung

Ambulant Betreutes Wohnen

Das Angebot Ambulant Betreutes Wohnen im trägereigenen Wohnraum ist ein Betreuungsangebot für junge Menschen ab 16 Jahren, die Begleitung bei ihrer Verselbstständigung einschließlich einer Versorgung mit Wohnraum bedürfen.