Kurzfristige Inobhutnahme in akuten Notsituationen

Kinderschutzeinrichtungen

In unseren Kinderschutzeinrichtungen betreuen wir Kinder über Tag und Nacht. Dazu gehören Kinderschutzhäuser und Kinderschutzgruppen. Diese Angebote dienen der kurzfristigen Inobhutnahme von Kindern in akuten Notsituationen.

  • Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Fröhliche Kinder
Fröhliche Kinder Adobe Stock/Strandperle

Kurzfristige Inobhutnahme in akuten Notsituationen

In unseren Kinderschutzhäusern betreuen wir vorübergehend Säuglinge und Kleinkinder bis sechs Jahre, für die eine Inobhutnahme oder Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie über Tag und Nacht erforderlich ist. Die Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes zu seinem Schutz. Wir garantieren die unmittelbare Aufnahme.

Sicherheit und Geborgenheit 

In den Kinderschutzeinrichtungen des Landesbetriebs Erziehung und Beratung - Kinderschutzhäuser und Kinderschutzgruppen - erfahren die Kinder Sicherheit und Geborgenheit; sie werden umfassend versorgt und erhalten individuelle Zuwendung. Kinderschutzeinrichtungen stellen die altersgemäße Betreuung von Kindern sicher und bieten alle für die Aufgabe notwendigen Funktionen. Im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten machen die Kinder altersgerechte Entwicklungsschritte und holen versäumte auf. Sie haben aber auch - altersabhängig - Einsicht in den Übergangscharakter der Betreuung. Sie sind auf einen Wechsel zurück zu den Eltern oder anderen Betreuungspersonen vorbereitet.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Perspektive für das Kind zu schaffen. Besonderes Gewicht hat die Zusammenarbeit mit den Eltern: Sie werden in die aktuelle Lebenssituation des Kindes einbezogen und an Entscheidungen beteiligt. Bei den regelmäßigen Besuchsterminen finden sie Räumlichkeiten vor, die einen ungestörten Kontakt zwischen Eltern und Kindern ermöglichen. Gegebenenfalls begleiten pädagogische Fachkräfte den Besuch. Darüber hinaus werden die Eltern in die Perspektivklärung und Anbahnung bei anderer Unterbringung einbezogen. Ist die Rückkehr des Kindes ins Elternhaus geplant, werden die Eltern unterstützt und vorbereitet.

Wenn nötig organisieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenwirken mit den Fachkräften des Amtes für Soziale Dienste ambulante Hilfen für die Familie. Ist die Rückkehr in die Familie nicht möglich, werden Kinder in eine Pflegestelle oder Adoption vermittelt.

Individuelle Stärken fördern

Die Betreuung in Kinderschutzeinrichtungen zielt auf die Erfassung und Förderung individueller Stärken mittels gezielter Angebote. Die Kinder lernen alternative Erwachsenenbilder und Lebensformen kennen und werden bei der Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen unterstützt.

Aufnahme

Aufnahmen können jederzeit erfolgen, auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.

Anfragemanagement Kinderschutz:

Telefon 428 15 33 33 (MO-DO 9-16 Uhr + FR 9-14 Uhr; außerhalb dieser Zeiten ist der
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), Telefon 428 15 32 00, zuständig)

Zum Weiterlesen

Junge Menschen lächeln in die Kamera
Adobe Stock/Strandperle
Ambulant / stationär / teilstationär / sozialräumlich

Unsere Jugendhilfeangebote

Unsere Jugendhilfeangebote richten sich an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, die sich in Konflikt- oder Notsituationen befinden, die biografische und soziale Belastungen mitbringen, oder die eine neue Lebensperspektive suchen. Ziel ist die Verbesserung sozialer Teilhabechancen.

Unterstützung bei der Verselbstständigung

Betreuungshelfer/Erziehungsbeistand

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährige bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Ihr soziales Umfeld wird dabei einbezogen. Ältere Minderjährige und Jungerwachsene unterstützt dieses Angebot bei ihrer Verselbstständigung. Kernstück der Arbeit sind...

Hilfe mit Eigenverantwortung

Ambulant Betreutes Wohnen

Das Angebot Ambulant Betreutes Wohnen im trägereigenen Wohnraum ist ein Betreuungsangebot für junge Menschen ab 16 Jahren, die Begleitung bei ihrer Verselbstständigung einschließlich einer Versorgung mit Wohnraum bedürfen.