Sie wünschen sich als Team regelmäßige Supervision zur Reflexion schwieriger Fallkonstellationen? Oder: Sie wünschen sich als Führungskraft professionelle Unterstützung für die souveräne Bewältigung einer besonders herausfordernden Führungssituation?
Ansprechpersonen
Gesamtverantwortung und Grundsatzfragen:
Olaf Voß Tel: 040 428 63 – 5216
Anliegen von Fachkräften und Teams:
Kirsten Wacker Tel.: 040 428 63 – 5208
Anliegen zu Führungsthemen:
Olaf Voß Tel.: 040 428 63 – 5216
Torsten Janssen Tel.: 040 428 63 – 3348
Verwaltung und administrative Abwicklung:
Jan Fuchs Tel.: 040 428 63 – 5309
Mail: fortbildungszentrum@bsfb.hamburg.de
Verfahren in der Praxisberatung
Bei Bedarf klären Sie zunächst mit Ihrer Ansprechperson telefonisch Ihr Anliegen, ein geeignetes Beratungsformat und den erforderlichen Umfang des Beratungsprozesses.
Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Praxisberatung, der mit der verantwortlichen Führungskraft im Bezirksamt abgestimmt, von ihr aktiv unterstützt und unterschrieben wird.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Praxisberatung, zum Verfahren, zu den Formaten und organisatorische Hinweise.
Bitte beachten Sie grundsätzlich:
- Die Bearbeitungszeit für einen gestellten Antrag kann bis zu 8 Wochen betragen. Bitte stellen Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ausnahme: Einzelsupervision im Krisenfall.
- Gespräche zum Kennenlernen (o.ä.) vor einer Bewilligung und dem offiziellen Beginn eines Beratungsprozesses sowie Fahrtkosten und Fahrtzeiten werden nicht finanziert.
- Praxisberatung findet grundsätzlich nicht in den Räumen des SPFZ statt. Entweder können die Antragstellenden geeignete Räume zur Verfügung stellen, oder die Beraterin/der Berater bietet eigene Räume für den Beratungsprozess an.