Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte allgemein

  • Schule, Familie und Berufsbildung
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Neun Holzklötze bilden ein Rechteck. Eine Hand hält einen der Hotzklötze in den Fingern.
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Sie wünschen sich als Team regelmäßige Supervision zur Reflexion schwieriger Fallkonstellationen? Oder: Sie wünschen sich als Führungskraft professionelle Unterstützung für die souveräne Bewältigung einer besonders herausfordernden Führungssituation?
 

Ansprechpersonen

Gesamtverantwortung und Grundsatzfragen:
Olaf Voß     Tel: 040 428 63 – 5216     

Anliegen von Fachkräften und Teams:
Kirsten Wacker     Tel.: 040 428 63 – 5208     

Anliegen zu Führungsthemen:
Olaf Voß    Tel.: 040 428 63 – 5216 
Torsten Janssen    Tel.: 040 428 63 – 3348

Verwaltung und administrative Abwicklung:
Jan Fuchs      Tel.: 040 428 63 – 5309
Mail: fortbildungszentrum@bsfb.hamburg.de
 

Verfahren in der Praxisberatung 

Bei Bedarf klären Sie zunächst mit Ihrer Ansprechperson telefonisch Ihr Anliegen, ein geeignetes Beratungsformat und den erforderlichen Umfang des Beratungsprozesses.
Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Praxisberatung, der mit der verantwortlichen Führungskraft im Bezirksamt abgestimmt, von ihr aktiv unterstützt und unterschrieben wird.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Praxisberatung, zum Verfahren, zu den Formaten und organisatorische Hinweise.
Bitte beachten Sie grundsätzlich:

  • Die Bearbeitungszeit für einen gestellten Antrag kann bis zu 8 Wochen betragen. Bitte stellen Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ausnahme: Einzelsupervision im Krisenfall. 
  • Gespräche zum Kennenlernen (o.ä.) vor einer Bewilligung und dem offiziellen Beginn eines Beratungsprozesses sowie Fahrtkosten und Fahrtzeiten werden nicht finanziert. 
  • Praxisberatung findet grundsätzlich nicht in den Räumen des SPFZ statt. Entweder können die Antragstellenden geeignete Räume zur Verfügung stellen, oder die Beraterin/der Berater bietet eigene Räume für den Beratungsprozess an.

Unsere Stornobedingungen bei Absagen:

FormatFristVergütung
Termin bis 4 Std. bzw. halbtägigWeniger als 1 (Werk-)Tag, d.h. 24 Stunden vor Termin100% zu Lasten des zur Verfügung stehenden Kontingents

 

Termin Länger als 4 Std. bzw. ganztägig

3 Wochen bis 1 Woche vor Termin30 %
1 Woche bis 1 (Werk-)Tag vor Termin50 %
Weniger als 1 (Werk-)Tag, d.h. 24 Stunden vor Termin100 % zu Lasten des zur Verfügung stehenden Kontingents

Download

Informationen zur Praxisberatung

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Antrag auf Praxisberatung

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Weitere Informationen

Eine kleine und eine große Kugel halten auf einer Wippe das Geichgewicht.
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Zielgruppe:

Studierende und Ausbildende – dualer Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

Im dualen Bachelorstudiengang Soziale Arbeit gibt es Supervisionsangebote für die Praxisausbildenden: Einzel- oder Tandemsupervision sowie für die Studierenden: Gruppensupervision und Einzelsupervision. Ansprechpersonen Gesamtverantwortung: Nida Yapar-Rath Tel.: 040 428 63 – 5213...

Studierende sitzen in einer Vorlesung
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Praxisbüro Soziale Arbeit

Praxisausbildung, Qualifizierung von Praxisausbildenden, staatliche Anerkennung von Studiengängen.

ZAF Eingabemaske für Anmeldung beim SPFZ, darüber Füße und auf dem Boden liegende Moderationskarten im Rahmen einer Fortbildung
FHH
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum

Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Online registrieren und für Fortbildungen anmelden in unserem Lernportal.