Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen

Ihr Weg als Kindertagespflegeperson zur Qualifikationsstufe 3

  • Schule, Familie und Berufsbildung
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Rainer Sturm / pixelio.de

Das Angebot

Sehr geehrte Tagesmütter und -väter,

wir freuen uns, eine Aufstiegsfortbildung anzubieten, in der es Ihnen durch Fort- und Weiterbildungsangebote ermöglicht wird, die Qualifikationsstufe 3 zu erreichen!

Grundsätzlich ist für diese Qualifikationsstufe eine pädagogische Berufsausbildung erforderlich. Die neue Aufstiegsfortbildung soll Ihnen nun Wege eröffnen, das Niveau der dritten Qualifikationsstufe zu erreichen, ohne dass eine staatlich anerkannte pädagogische Berufsausbildung absolviert werden muss.

Ziele

Das erste Ziel unseres Angebotes ist es, dass Sie durch eine Teilnahme Ihre guten pädagogischen Handlungsmöglichkeiten als Kindertagespflegeperson weiter optimieren können. Zum Wohle der Ihnen anvertrauten Kinder. Für Sie persönlich bietet eine erfolgreiche Teilnahme den finanziellen Anreiz eines deutlich höheren Tagespflegegeldes.

Die Aufstiegsfortbildung, für die Sie sich bewerben können, besteht im Wesentlichen aus drei Modulen:

  • Modul 1: Einstieg in die Fortbildung und Anleitung zum Selbststudium,
  • Modul 2: Teilnahme an verbindlichen und selbstgewählten Fort- und Weiterbildungsbausteinen,
  • Modul 3: Lernergebnisfeststellung und Kolloquium.

Voraussetzungen

Die Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme an der Weiterbildung sind:

  • ein erster allgemeinbildender Schulabschluss,
  • der Nachweis über die bisherige und derzeitige Tätigkeit in der Kindertagespflege und
  • der Nachweis der Qualifizierungsstufe 2 durch die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme einer Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem Bundeszertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege nach DJI (160 Stunden) oder dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege QHB (300 Stunden).

Vorteile

Der Vorteil für Sie, im Vergleich zu einer Berufsausbildung, ist: Sie können den Zeitplan selbst durch Ihre Themenwahl bestimmen und organisieren ihn nach Ihren Möglichkeiten.

Dabei haben Sie bis zu fünf Jahre Zeit, die Fort- und Weiterbildungen abzuschließen und können diese aber auch in kürzerer Zeit absolvieren.

Zum Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen die Einstufung in die Qualifikationsstufe 3 mit dem höheren Tagespflegegeld ermöglicht.

Mehr Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Tagespflegebörsen und im Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum bei der zuständigen Fortbildungsreferentin Katja Waselowsky, Telefon (040) 428 63 - 5222, E-Mail: katja.waselowsky@soziales.hamburg.de

Download

Zulassungs- und Durchführungsrichtlinie für die Aufstiegsfortbildung für Kindertagespflegepersonen

PDF herunterladen [PDF, 117,6 KB]

Zum Weiterlesen

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Im dualen Bachelorstudiengang Soziale Arbeit gibt es Supervisionsangebote für die Praxisausbildenden: Einzel- oder Tandemsupervision sowie für die Studierenden: Gruppensupervision und Einzelsupervision. Ansprechpersonen Gesamtverantwortung: Nida Yapar-Rath Tel.: 040 428 63 – 5213...

Neun Holzklötze bilden ein Rechteck. Eine Hand hält einen der Hotzklötze in den Fingern.
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