DieGebühren ab August 2026 mussten für das neue, kommende Schuljahr leicht angepasst werden. Die Übersicht zu den gültigen Gebühren für das Schuljahr 2026-27 finden Sie in der folgenden Tabelle und im unten stehenden Downloadbereich.
JMS Gebühren ab August 2026
(Schuljahr 2026-27)
Unter.-Zeit/ Schüler/Wo.
2026-27 €/Schuljahr
Grundfach- und Hauptfachunterricht
Einzelunterricht
30 min
811,20
45 min
1216,80
60 min
1622,40
75 min
2028,00
90 min*
2433,60
Partnerunterricht
30 min
522,00
45 min
783,00
Gruppenunterricht
- 3 Schülerinnen und Schüler
30 min
348,00
- 3 Schülerinnen und Schüler
45 min
522,00
- 3 Schülerinnen und Schüler
60 min
696,00
- 3 Schülerinnen und Schüler
90 min*
1044,00
- 4 Schülerinnen und Schüler
30 min
261,00
- 4 Schülerinnen und Schüler
45 min
391,56
- 4 Schülerinnen und Schüler
60 min
522,00
- 4 Schülerinnen und Schüler
90 min*
783,00
ab 5 Schülerinnen und Schüler
30 min
159,60
ab 5 Schülerinnen und Schüler
45 min
239,40
ab 5 Schülerinnen und Schüler
60 min
319,20
ab 5 Schülerinnen und Schüler
90 min*
478,80
Großgruppen ab 20 Schülerinnen und Schüler
45 min
150,00
60 min
160,80
120 min
321,60
Kompaktkurs (12-19 Schülerinnen und Schüler) | Halbjahreskosten
mind. 18 Zeitstunden
155,40
Zahlung zu Beginn des Kurses (25,90 € x 6 Monate)
Eltern-Kind-Kurs (Gruppe ab 5 Kinder)
je Kind / Unterrichtsjahr
60 min
475,20
Familienorchester Elbph. & JMS (ab 5 TN)
90 min
120,00
Kombinierter Gruppen-/Einzelunterricht
- 3 Schülerinnen und Schüler
60 min
696,00
- 4 Schülerinnen und Schüler
75 min
792,00
Instrumentale Frühförderung Gruppe von drei bis sechs Schülern im Alter von drei bis sieben Jahren
60-120 min.
916,80
Musiktheater für Kinder (45 Min. Chor, 45 Min. Tanz)
12-19 Schülerinnen und Schüler
90 min
474,00
Musiktheater Orientierungsstufe (Chor, Tanz und Schauspiel)
12-19 Schülerinnen und Schüler
180 min
558,00
Musiktheater mit Fachspezialisierung (Chor, Repertoirestudium,Tanz, Schauspiel)
12-19 Schülerinnen und Schüler
180 min.
558,00
Musiktheater mit Fachspezialisierung und gesanglicher Gruppenausbildung (3 SuS)
12-19 Schülerinnen und Schüler
225 min.
1070,40
Kammermusik (Halbjahreskurs)
Halbjahresgebühr
45 min
131,40
Halbjahresgebühr
60 min
175,20
Mal-Atelier (je TN/Schuljahr)
60 min
444,00
90 min
666,00
Studienvorbereitende Ausbildung/Förderklasse
1848,00
Zusatzangebot - leistungsorientierter Unterricht
12-19 Schülerinnen und Schüler
231,00
Chor
(Mädchen-, Knabenchor)
bis 120 min
315,60
(Mädchen-, Knabenchor)
121 bis 260 min
362,40
Musiktherapie
Einzeltherapie
30 min
1098,00
45 min
1647,00
60 min
2196,00
Gruppentherapie (ab 2)
30 min
726,00
45 min
1089,00
60 min
1452,00
90 min
2178,00
Institutionen** Hortträger, Schulvereine oder Kindertageseinrichtungen. Angebote für ein Schuljahr bindend. Unterricht ausschließlich in den Schulwochen. TN 9-14 Gebühr gilt pro Gruppe/Schuljahr
30 min
764,40
45 min
1146,60
60 min
1528,80
90 min
2293,20
Leihgebühr (je nach Anschaffungswert des Instruments)
a. Anschaffungswert bis 400 €
34,80
b. Anschaffungswert 400-800 €
69,60
c. Anschaffungswert ab 800 €
139,20
Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit für jedes Instrument und jede angefangene KW zusätzlich zu den anteiligen Leihgebühren unter a-c.
5,00 max. 50,00
Auswärtige Schülerinnen und Schüler sowie Gastschülerinnen und Gastschüler***
159,00
… * = Durchführung nur in Ausnahmefällen und auf Antrag, nach Entscheidung durch die Leitung der JMS.
…** = Bei weniger als neun oder mehr als 14 Teilnehmenden kann der Unterricht auf Antrag nach Entscheidung durch die Leitung der JMS ausnahmsweise durchgeführt werden.
...*** Gastschüler: Für die Teilnahme am Ensembleunterricht für Unterrichtsteilnehmer, die mit keinem Hauptfach an der JMS angemeldet sind, beträgt die Gastschülergebühr je Schüler und Unterrichtsjahr 159,00 € (13,25 € monatlich).
Auswärtige SuS: Für Unterrichtsteilnehmer, die nicht mit Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg gemeldet sind (auswärtige Schüler), je Schüler und Unterrichtsjahr zusätzlich zu den Gebühren 159,00 € (13,25 € monatlich).
Geschwister- und Mehrfachermäßigung: Bei der Teilnahme eines oder mehrerer Kinder der Familie am Unterricht ermäßigen sich die Gebühren bei Inanspruchnahme einer dritten Unterrichtseinheit um 25 %, bei der Inanspruchnahme einer vierten und jeder weiteren Unterrichtseinheit um 40 %. Es ist mindestens der Gesamtbetrag zu zahlen, der für die, um eine Unterrichtseinheit verringerte Anzahl der belegten Unterrichtseinheiten zu zahlen wäre.
Aus sozialen Gründen ist auf Antrag eine Ermäßigung der Gebühr bis zu Erlass möglich (Mindestgebühr 12,00 €, BUT).
Gebühren für Fächerpakete und von besonderen Unterrichtsangeboten auf Anfrage (meistens im SB Mitte).
Ausnahmen von der Gebührenpflicht: Für die Mitwirkung von Schülern und externen Schülern der JMS an Ergänzungsfächern sowie Ensembles, Orchestern und Chören, die andernfalls nicht besetzt werden können, werden Gebühren nicht erhoben. Entsprechendes gilt für die Benutzung von Musikinstrumenten.
JMS Gebühren, Stand 21.07.2026
Abmeldung
Sie haben die Möglichkeit, sich oder Ihr Kind zu folgenden Terminen abzumelden:
Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht: zwei Monate zum Schulquartalsende (31.10., 31.01., 30.04., 31.07.)
Fächerpakete: zwei Monate zum Schuljahresende (31.07.)
Schülerinnen und Schüler mit einem Auslandsaufenthalt von max. drei Monaten müssen sich nicht abmelden, sofern sie die Unterrichtsgebühr weiterhin entrichten.
Schülerinnen und Schüler können bei der erstmaligen Anmeldung für ein Unterrichtsfach innerhalb der ersten beiden Abrechnungsmonate abgemeldet werden. Die schriftliche Abmeldung muss dann spätestens 10 Tage vor Ablauf des ersten bzw. des zweiten Abrechnungsmonats in der Gebührenverwaltung eingegangen sein. Die volle Monatsgebühr ist jeweils zu entrichten.
Eine Abmeldung muss grundsätzlich durch eine schriftliche Mitteilung an die Gebührenverwaltung der Jugendmusikschule, Michael Otto Haus, Mittelweg 42, 20148 Hamburg, erfolgen und zu den genannten Terminen vorliegen.
Eine Abmeldung vom Unterricht kann von Seiten der Staatlichen Jugendmusikschule (JMS) in besonders begründeten Fällen auch zu einem anderen Termin erfolgen (z.B. wenn die Gebühr trotz Mahnung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mahnung entrichtet wird; Verweigerung der Teilnahme am verpflichtenden Vorspiel).