Wir möchten dieses Jahr die Kinderrechte auf freie Meinungsäußerung, Information und Beteiligung, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt ist, in den Mittelpunkt stellen.
Aber was bedeutet das für Dich? Was bedeutet das für deine Eltern und alle Erwachsenen, die eine Rolle in deinem Alltag spielen? Die folgenden Informationen sollen Dich, deine Eltern und Fachkräften dabei unterstützen deine Kinderrechte in Hamburg zu leben.
Was steckt hinter den drei Kinderrechten Artikel 12,13 & 17 genau? Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Originaltext für Euch verständlich umgeschrieben:
Artikel 12: Recht auf Beteiligung
Kinder haben das Recht, zu allen Dingen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen die Meinung der Kinder berücksichtigen.
Artikel 13: Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
Jedes Kind hat das Recht, sich über Themen zu informieren, für die es sich interessiert. Es darf sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese auch frei sagen. Jedes Kind darf anderen mitteilen, was es denkt und fühlt.
Artikel 17: Rechte und Schutz in den Medien für Kinder
Kinder haben ein Recht, Medien zu nutzen. Das Land muss sicherstellen, dass es besondere Medienangebote für Kinder gibt, denn für die Entwicklung von Kindern können Medien eine wichtige Rolle spielen. Das Land muss Kinder aber auch vor Inhalten schützen, die ihnen Angst machen oder gefährlich sein können.
Mehr Infos zu dem Thema Kinderrechte in Hamburg
Kinderrechte Jugendliche Hamburg - hamburg.de