Die Juleica dient auch als Nachweis, um Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, wie zum Beispiel die Gewährung von Sonderurlaub, die Erstattung von Verdienstausfall und das Entleihen von Medien und Geräten.
Wer kann die Juleica beantragen?
Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt.
Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden.
Alle Einzelheiten rund um die Antragstellung gibt es hier:
- Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiter*innen (PDF, 101 KB)
- Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiter*innen (PDF, 78 KB)
Vergünstigungen
Zur Unterstützung der Jugendarbeit und in Anerkennung ihres freiwilligen Engagements erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica eine Reihe von Vergünstigungen:
Sonderurlaub
Für die Tätigkeit als Leiter/in oder Helfer/in bei Freizeit-, Erholungs- und Schulungsveranstaltungen können bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragt werden. Die zuständige Behörde nimmt Stellung zum Antrag.
- Gesetz über Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter vom 28.06.1955 (PDF, 10 KB; Online-Version)
- Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) vom 10. November 1998 (PDF, 18 KB)
- Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (PDF, 145 KB)
- Sonderurlaub: Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) PDF, 45 KB
Verdienstausfallentschädigung
Juleicainhaber/innen können für die Zeit ihres Sonderurlaubs Verdienstausfallentschädigung beantragen.
- Auszug aus dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF, 85 KB)
- Merkblatt Verdienstausfallentschädigung (PDF, 88 KB)
- Antrag auf Bewilligung einer Verdienstausfallentschädigung (PDF, 105 KB)
- Verdienstausfallentschädigung: Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) PDF, KB
Hamburger Engagement-Karte
Wer sich für Jugendgruppen ehrenamtlich engagiert und eine Juleica beantragt, kann gleichzeitig ganz unkompliziert die Hamburger Engagement-Karte mitbeantragen. Damit erhalten Juleica-Inhaber*innen Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen und besonderen Angeboten bei öffentlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und privaten Unternehmen in Hamburg – ganz einfach per Klick im Antragsprozess auf www.juleica.de
Weitere Informationen zur Hamburger Engagement-Karte und eine Übersicht der Vergünstigungen gibt es hier.
Weitere Vergünstigungen
Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica bei zahlreichen Institutionen Vergünstigungen:
- Bücherhallen Hamburg: Mit der Juleica Bücher und Medien kostenfrei ausleihen (PDF, 150 KB)
- HVV – Vergünstigungen „F-Fahrscheine“ (PDF, 235 KB)
- Deutsches Jugendherbergswerk (PDF, 155 KB)
- Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (PDF, 200 KB)