Leitendes Motiv für die Tätigkeiten des Sachgebietes ist stets das Kindeswohl!
Zu den konkreten Aufgaben der Aufsicht und Beratung von Einrichtungen zählen im Einzelnen:
- Beratung der Leistungserbringer hinsichtlich der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote gem. § 85 SGB VIII
- Prüfung, Erteilung und Widerruf von Betriebserlaubnissen gem. § 45 SGB VIII
- Beratung in der Entwicklung und Prüfung von Konzepten und Schutzkonzepten gem. § 45 SGB VIII und § 8a Abs. 4 SGB VIII; Beratung in Bezug auf deren Umsetzung
- Durchführung von Örtlichen Prüfungen gem. § 46 SGB VIII
- Aufsicht und inhaltliche Prüfung der Meldepflichten gem. § 47 SGB VIII
- Im Bedarfsfall Tätigkeitsuntersagungen gem. § 48 SGB VIII
- Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII
Gemäß § 45 SGB VIII fallen folgende (teil-)stationäre Einrichtungen, in denen Minderjährige betreut werden, unter den Erlaubnisvorbehalt und bedürfen einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII:
- Teil- oder vollstationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
- Einrichtung für Inobhutnahmen
- Mutter/Vater-Kind-Einrichtung
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- Jugendwohnheime nach § 13 (3) SGB VIII
- Internate, pädagogisch betreute Auszubildendenwohnheime
- Sonstige betreute Wohnformen
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind die Trägerberaterinnen und -berater des Sachgebietes „Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen“.
Die Zuständigkeiten sind der Mitarbeitendenliste F 212 zu entnehmen.
Betriebserlaubnisverfahren
Antrag auf Betriebserlaubnis (barrierefrei)
Auskunft zur wirtschaftlichen Situation (barrierefrei)
Anzeige zur Betriebsaufnahme (barrierefrei)
Meldepflichten nach § 47 SGB VIII
Personalmeldung Betreuungspersonal (barrierefrei)
Personalmeldung Leitungspersonal (barrierefrei)
Meldung besonderes Vorkommnis (barrierefrei)
Jährliche Meldung der belegten Plätze (barrierefrei)
Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe
Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Lesefassung & Hinweise) und Beitrittserklärung (barrierefrei)
Arbeitshilfen und Empfehlungen
Arbeitshilfe: Die Konzeption im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII
Arbeitshilfe: Das Schutzkonzept im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII
Handreichung zur Entwicklung von Schutzkonzepten für die Hamburger Kinder- und Jugendhilfe
Arbeitshilfe: Verfahren zur Prüfung der Eignung als Fachkraft und Prüfbericht
Arbeitshilfe: Erweiterte Fachkräfteanerkennung in Rund-um-die-Uhr-betreuten (Regel-)Wohngruppen und Formular Erweiterte Fachkräfteanerkennung
Empfehlungen: Hunde in Jugendhilfeeinrichtungen
Empfehlungen: Datenschutz und Datensicherheit im Umgang mit Social Media
Aushänge für Einrichtungen
Aushang für Einrichtungen Einrichtungsaufsicht als Beschwerdeinstanz für Betreute
Weiterführende Informationen
Zu Mustervorlagen für Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
Beschlüsse der Vertragskommission für Hilfen zur Erziehung
Zu Hamburger Rahmenverträgen
Hamburger Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII (für stationäre Erziehungshilfen) und Beitrittserklärung
Hamburger Rahmenvertrag für ambulante Erziehungshilfen und Beitrittserklärung
Globalrichtlinien, Fachanweisungen, Rahmenverträge etc. - Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
Zu fachlichen Inhalten
Informationen zum Anerkennungsverfahren gemäß § 75 SGB VIII
Careleaver e.V., das Netzwerk für junge Erwachsene aus der Jugendhilfe
Verdacht auf sexuellen Missbrauch in einer Einrichtung – Was ist zu tun?“ Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Bundesmodellprojekt QuaSiE - Qualifizierte Suchtprävention in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe
Reflexionsbogen Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte in Einrichtungen Fachkräfte der Einrichtungsaufsicht und -beratung im Kontakt mit jungen Menschen
Die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Hamburg berät und begleitet bei der Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen in Einrichtungen.
Handreichung zur Stärkung der Selbstvertretung von jungen Menschen in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe
Zu aktuellen Themen
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Das Projekt InteSA der Leuphana Professional School unterstützt Fachkräfte der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik mit ausländischen Studienabschlüssen bei der Erlangung der staatlichen Anerkennung in Deutschland.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung |