Die Jugendämter heißen in Hamburg „Fachämter Jugend- und Familienhilfe“. Bei der Bewältigung von Konflikten - auch wenn die Eltern sich über Fragen der Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung nicht einigen können - bieten die Fachkräfte des Jugendamtes den Familien notwendige Hilfen bzw. informieren über Beratungsangebote, und zwar vor, während und nach familiengerichtlichen Verfahren. Auch die Kinder und Jugendlichen selbst können sich an das Jugendamt zur Beratung wenden.
In familiengerichtlichen Verfahren wirken grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweils zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) mit. Den für Sie zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) finden Sie unter anderem im Internet im Behördenfinder oder telefonisch über den Hamburg Service unter der Telefonnummer 428 28-0.
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht und wird in dem Verfahren angehört.
Bei Streitigkeiten über das Sorgerecht oder den Umgang wird diese Aufgabe aber meist einem besonderen freien Jugendhilfeträger übertragen:
Hamburg-Mitte: Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. (HAKIJU)
Altona: Region 1 (Kerngebiet /bis Othmarschen): Pestalozzi-Stiftung Hamburg
Region 2 (West): Vereinigung Pestalozzi gem.GmbH
Eimsbüttel: Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. (HAKIJU)
Hamburg-Nord: S&S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH Hamburg: Kind(ge)Recht
Wandsbek: Erziehungshilfe e.V.:elternschaftundtrennung
Bergedorf: Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. (HAKIJU)
Harburg: Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. (HAKIJU)
Der Vertreter des Jugendamtes nimmt möglichst vor dem Termin Kontakt zu den Eltern auf, bietet selbst Beratung an oder vermittelt bei Bedarf an andere Einrichtungen und Beratungsstellen. Außerdem nimmt er regelhaft am frühen Gerichtstermin teil und informiert dort über den Stand des Beratungsprozesses.
Es werden besonders erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes eingebracht und auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hingewiesen.