Was ist die Zielsetzung?
ProRegio leistet insbesondere einen Anschub für die Implementierung neuer Ganztagsangebote, die die Kompetenzen der Kinder- und Jugendarbeit einbringen und damit zur Persönlichkeitsentwicklung, zum Wohlbefinden und zur kreativen und sozialen Gemeinschaft beitragen.
Ausdrücklich gewünscht ist die Einbeziehung außerschulischer Lernorte im Stadtteil.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Das Projekt…
- …findet statt im Ganztag in gemeinsamer Planung und Partnerschaft von einer Schule und einer OKJA-Einrichtung oder eines Jugendhilfeträgers, der im Bereich der Jugendarbeit tätig ist.
- …stellt eine verbindliche Kommunikationsstruktur zwischen den Projektpartnern sicher und kann auf veränderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren.
- …ermöglicht die Mitbestimmung und Beteiligung von jungen Menschen, bei der Themenwahl, Projektentwicklung und -gestaltung sowie Umsetzung.
- …ist nachhaltig: Der Projektansatz soll im Ganztagskonzept als verstetigendes Element berücksichtigt werden.
- …hat einen Bezug zur Lebenswelt der beteiligten Kinder und Jugendlichen.
Der mit der Schule gemeinsam erarbeitete Antrag wird von einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) oder einem anerkannten Jugendhilfeträger, der im Bereich der Jugendarbeit tätig ist, gestellt. Der Antrag enthält ein pädagogisches Konzept und einen schlüssigen Finanzierungsplan.
Dabei sollen die sozialräumliche Ausrichtung und Vernetzung erkennbar sein und Aussagen darüber getroffen werden, wie die Arbeit nach Ende der Projektförderung weitergeführt werden soll.
Welche Projekte werden gefördert?
- Projekte zur "Thematischen Förderung" basierend auf der jeweils aktuellen Ausschreibung.
- Darüber hinaus können ggf. Initiativ-Bewerbungen berücksichtigt werden: Ganztagsprojekte mit selbstgewählten Thematiken, die besondere Bedarfslagen junger Menschen standortbezogen aufgreifen.
Wie lange und in welchem Umfang kann gefördert werden?
Die Förderdauer umfasst zwei Jahre. Die Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro pro Jahr.
Antragsverfahren
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Bitte reichen Sie eine formlose, aussagekräftige und partnerschaftlich erstellte Projektskizze (max. fünf Seiten) mit den folgenden fünf Gliederungspunkten ein:
- Zielgruppe: Wen wollen Sie erreichen?
- Projektziel: Was wollen Sie bei Ihrer Zielgruppe bewirken?
- Vorgehensweise: Was wollen Sie in Ihrem Projekt tun?
- Nachhaltigkeit: Wie und woran messen Sie Ihren Projekterfolg? Wie verstetigen Sie das Projekt im Rahmen des schulischen Ganztags?
- Kosten- und Finanzierungsplan: Wofür und in welcher Höhe werden Honorar- und Sachmittel benötigt? Der Kosten- und Finanzierungsplan ist in Honorar- und Sachkosten unterteilt, wobei diese auf Kalenderjahre aufgeteilt sind. Bitte beachten Sie dabei, dass nur Honorar- und Sachkosten gefördert werden können.
Wichtig: Die Projektverantwortlichen der OKJA-Einrichtung bzw. des anerkannten Jugendhilfeträgers und die Schule unterschreiben den Antrag. Zuwendungsempfängerin ist die OKJA-Einrichtung bzw. der Jugendhilfeträger, die/ der diesen zur Bewerbung einreicht.
Welche Fristen sind zu beachten?
Bei der thematischen Förderung sind die dort genannten Fristen zu beachten. Für die Initiativ-Förderung gelten keine besonderen Fristen.
Wer trifft die Entscheidungen?
Die Auswahl der Projekte trifft eine Kommission, die sich aus Fachvertretungen der BSFB zusammensetzt. Die ausgewählten OKJA- bzw. Jugendhilfe-Einrichtungen reichen spätestens einen Monat nach positiv bestätigter Projektauswahl einen formal kurzen Zuwendungsantrag ein, der von der BSFB geprüft und beschieden wird.
Kontaktperson für das ProRegio-Programm
Claudia Aden (BSFB)
E-Mail: claudia.aden@bsfb.hamburg.de
Tel.: (040) 42863-3313