In Hamburg hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern – einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen.
Der Antrag auf eine Kita-Gutschein sollte drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn gestellt werden. Eine Kostenerstattung ist erst ab Antragstellung möglich.
Die Broschüre "Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege" informiert über die Höhe der Elternbeiträge, das Antragsverfahren und die zuständigen Ansprechpartner für die Bewilligung eines Kita-Gutscheins.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kindertagesbetreuung in Hamburg: Leistungen, Antragstellung, Kosten und Auswahl einer geeigneten Einrichtung.
Der Hamburger Senat setzt sich sehr dafür ein, dass berufstätige Eltern Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung, die besonders für Berufstätige und Unternehmen von Interesse sind.
Welche Rechte haben Kindern und Eltern in Tageseinrichtungen? Wie können Eltern Einfluss nehmen? Gesetzliche Regelungen zur Elternmitwirkung im Überblick.
Das Projekt Kita-Einstieg Hamburg informiert niedrigschwellig über Zugänge in die Kindertagesbetreuung und richtet sich insbesondere an Familien mit Fluchthintergrund, die die Kindertagesbetreuung noch nicht nutzen.