In Hamburg hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern – einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen.
Der Antrag auf eine Kita-Gutschein sollte drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn gestellt werden. Eine Kostenerstattung ist erst ab Antragstellung möglich.
Die Broschüre "Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege" informiert über die Höhe der Elternbeiträge, das Antragsverfahren und die zuständigen Ansprechpartner für die Bewilligung eines Kita-Gutscheins.