Förderung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Kita-Träger, die am Kita-Gutscheinsystem nach dem Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV) teilnehmen und eine zu fördernde Kita im Kita-Gutscheinsystem haben, die bereits zum Antragszeitpunkt im Betrieb ist und damit über eine Betriebserlaubnis nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verfügt.
Die näheren Regelungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zum Investitionsprogramm ,Brandschutzmaßnahmen in Kitas‘“ (siehe unten).
Anträge können noch bis zum 30.09.2025 gestellt werden. Nutzen Sie bitte die beigefügten Antragsformulare.
Das Förderprogramm ist abgeschlossen.
Kontakt
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Amt für Familie
Abteilung Überregionale Förderung und Beratung
Referat Überregionale Jugend- und Familienförderung (FS 42)
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
E-Fax: (040) 4279-61961
E-Mail: kita-zuwendungen@bsfb.hamburg.de
Weitere, wichtige Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Hamburg finden auf der Seite Fachinformationen für Kitas.
Downloads und Links
Richtlinie
Verwaltungsvorschriften
- Zuwendungen, Bewirtschaftung von Ermächtigungen und Verwaltung von Vermögensgegenständen gemäß VV zu § 46 LHO vom 29. Dezember 2014, geändert am 16. Oktober 2022 (PDF, 1,25 MB)
Antragsformulare Kita-Träger
- Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für ein Investitionsvorhaben aus dem „Investitionsprogramm Brandschutzmaßnahmen in Kitas 2023-2025“ gem. Richtlinie der Sozialbehörde „Brandschutzmaßnahmen in Kitas“
- Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung durch die Kasse.Hamburg
- Hinweise zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei einer betroffenen Person gem. Art. 13 DS-GVO
- Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten gem. Art 14 DS-GVO
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Anlehnung an § 53 Bundesdatenschutzgesetz