Förderrichtlinie

Investitionsprogramm „Brandschutzmaßnahmen in Kitas“

05. Dezember 2022

Das Programm verfolgt das Ziel, bauliche und anlagentechnische Anforderungen des Brandschutzes im Rahmen von Kita-Erweiterungen oder Kita-Umbauten zu fördern. Damit soll sichergestellt werden, dass Hamburger Kitas im Kita-Gutscheinsystem nach aktuellem fachlichem Erkenntnisstand die erforderlichen und empfehlenswerten baulichen und anlagentechnischen Vorkehrungen zum Brandschutz vornehmen können.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
Feuerlöscher
Colourbox.de / #105334

Förderung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Kita-Träger, die am Kita-Gutscheinsystem nach dem Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV) teilnehmen und eine zu fördernde Kita im Kita-Gutscheinsystem haben, die bereits zum Antragszeitpunkt im Betrieb ist und damit über eine Betriebserlaubnis nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verfügt.

Die näheren Regelungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie der  Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zum Investitionsprogramm ,Brandschutzmaßnahmen in Kitas­‘“ (siehe unten).

Anträge können noch bis zum 30.09.2025 gestellt werden. Nutzen Sie bitte die beigefügten Antragsformulare. 
Das Förderprogramm ist abgeschlossen. 

Kontakt

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Amt für Familie
Abteilung Überregionale Förderung und Beratung
Referat Überregionale Jugend- und Familienförderung (FS 42)
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
E-Fax: (040) 4279-61961
E-Mail: kita-zuwendungen@bsfb.hamburg.de 

Weitere, wichtige Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Hamburg finden auf der Seite Fachinformationen für Kitas.

Downloads und Links

Richtlinie

Verwaltungsvorschriften

  • Zuwendungen, Bewirtschaftung von Ermächtigungen und Verwaltung von Vermögensgegenständen gemäß VV zu § 46 LHO vom 29. Dezember 2014, geändert am 16. Oktober 2022 (PDF, 1,25 MB)

Antragsformulare Kita-Träger

Zum Weiterlesen

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