Die Kita-Aufsicht der Sozialbehörde hat die Aufgabe, möglichen Gefahren für das Wohl von Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zu begegnen. Hierzu zählen alle Kitas einschließlich der sogenannten GBS-Einrichtungen (Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen). Dies erfolgt im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis, oder anlassgebunden, zum Beispiel bei besonderen Vorkommnissen oder Beschwerden über bereits bestehende Kitas.
Schule, Familie und Berufsbildung
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Beschwerden und Rückmeldungen
Sollten Sie Kritikpunkte an einer Einrichtung haben, erörtern Sie diese bitte auf jeden Fall vor der formalen Einschaltung der Kita-Aufsicht mit der Einrichtungsleitung, dem Träger oder dem Dachverband, dem der Träger angehört.
In den allermeisten Fällen kann dadurch schneller und unkomplizierter eine Lösung gefunden und eine vertrauensvolle und gute Weiterbetreuung gewährleistet werden.
Sollten Sie auf dem oben beschriebenen Weg keine zufrieden stellende Lösung gefunden haben, beachten Sie bitte vor Kontaktaufnahme zur Kita-Aufsicht unsere Hinweise zum Datenschutz (PDF, 380 KB).
Kontaktdaten der Kita-Aufsicht
Anschrift Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Kita-Aufsicht (F 342) Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg E-Mail: kita-aufsicht@bsfb.hamburg.de
Datenschutzerklärung Online-Kita-Abfrage zur Betreuungssituation, der coronabedingten Infektions- und Verdachtsfälle und Kita-Schließungen während der SARS-CoV-2-Pandemie
Das Programm verfolgt das Ziel, zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt zu schaffen und die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.
Förderung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Kita-Träger, die am Kita-Gutscheinsystem nach dem Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV) teilnehmen und eine zu fördernde Kita im Kita-Gutscheinsystem haben, die bereits zum Antragszeitpunkt im Betrieb ist und damit...