Die betreuungsfreien Zeiten sollten mit den Sorgeberechtigten abgesprochen werden (Paragraf 8 der Kindertagespflegeverordnung).
Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit anderen Tagesmüttern und Tagesvätern zu kooperieren, um die Betreuung des Kindes bei kurzfristigen Ausfallzeiten wie zum Beispiel Krankheit sicherzustellen.
Kontakte zu anderen Tagesmüttern und Tagesvätern können Sie zum Beispiel im Rahmen der Stadtteilgruppen knüpfen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Tagespflegebörse.
Finanzielle Regelungen
In den fünf Wochen betreuungsfreie Zeit wird das bewilligte Tagespflegegeld fortlaufend gezahlt. Dies gilt auch bei Unterbrechung der Betreuung aus einem anderen triftigen Grund (zum Beispiel Krankheit) für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen.
Im Falle einer Vertretung stellen die Eltern einen Antrag (PDF, 75 KB) bei der Tagespflegebörse, damit auch die Vertretungskraft die öffentliche Förderung erhalten kann.
Die Eltern zahlen in der Vertretungssituation wie üblich ihren Elternbeitrag an die regelmäßige Tagesmutter bzw. den Tagesvater, die Kosten für die Vertretung werden vollständig von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen.
Mehr Informationen
Weitere detaillierte Informationen zum Thema Vertretung finden Sie auf unserer Seite "Ist die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter verlässlich?"