Rechtliches

Einkommensteuer und Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen

Steuerliche Behandlung der Kindertagespflege und Zuschüsse zu den Beiträgen für die Sozialversicherung.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
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pixabay.com / Gerd Altmann

Als Tagesmutter bzw. Tagesvater sind Sie in der Regel selbstständig tätig. Alle Einnahmen – sowohl die öffentliche Förderung als auch die Elternbeiträge – unterliegen der Einkommenssteuerpflicht.

Tagesmütter und Tagesväter mit öffentlich geförderten Tagespflegeverhältnissen erhalten auf Antrag einen hälftigen Zuschuss zu angemessenen Beiträgen zur Altersvorsorge sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Auch werden die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung erstattet.

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Kindertagespflege sowie der Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge können Sie dem unten angefügten Merkblatt  entnehmen.

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Merkblatt "Steuer und Versicherungen in der Kindertagespflege"

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Zum Weiterlesen

Hände junger Menschen verschiedener Hautfarben miteinander verbunden
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Im Vertretungsfall

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