Die Kindertagespflegepersonen arbeiten gleichberechtigt zusammen
Wichtig für die interne Organisation Ihrer Großtagespflegestelle ist, zu beachten, dass Sie gleichberechtigt mit Ihren Kindertagespflegepartnerinnen und - partnern zusammenarbeiten. Dies bedeutet:
In einer Großtagespflegestelle gibt es - im Unterschied zu Kitas - keine Leitung mit angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Alle Kindertagespflegepersonen sind verantwortlich für die Arbeit und Organisation in dieser Großtagespflegestelle.
Das erfordert einen regelmäßigen Austausch untereinander, sowohl in der Zeit der Konzeptionsfindung als auch in der weiteren Zusammenarbeit.
Sie erarbeiten zusammen eine Konzeption, die als Grundlage der gemeinsamen Arbeit dient und die Eltern über die Rahmenbedingungen sowie die pädagogische Arbeit Ihrer Großtagespflegestelle informiert.
Jede Kindertagespflegeperson ist verantwortlich für ihre Tageskinder
Die Tageskinder in einer Großtagespflegestelle sind immer - wie in der Einzeltagespflege - einer einzelnen Kindertagespflegeperson zugeordnet. Das bedeutet, dass diese die verantwortliche Tagespflegeperson für das Kind und Ansprechpartner/in für die Eltern ist. Daher ist wichtig, dass
- die Eltern vor Beginn der Betreuung ihres Kindes die Möglichkeit erhalten, nicht nur die Großtagespflegestelle insgesamt, sondern vor allem auch diejenige Kindertagespflegeperson kennenzulernen, die zukünftig ihr Kind betreuen wird.
- Diese Kindertagespflegeperson sollte auch verantwortlich für die Eingewöhnung des Kindes sein.
- Als Kindertagespflegeperson können Sie nur Kinder aufnehmen, deren zeitlicher Betreuungsbedarf zu den von Ihnen angebotenen Betreuungszeiten passt. Frühdienste oder ähnliches sind in der Großtagespflege nicht möglich.
Betreuungsvertrag mit den Eltern der Tageskinder
Für die Eltern sind immer Sie als einzelne Kindertagespflegeperson Vertragspartner und nicht die Großtagespflegestelle insgesamt. Sie führen bei Neuaufnahme eines Kindes ein Gespräch mit den Eltern und schließen einen Vertrag ab, den die Eltern dann zur Antragstellung auf finanzielle Förderung in der Tagespflegebörse vorlegen.
Solch ein Tagespflege- oder Betreuungsvertrag soll zwischen Ihnen als Kindertagespflegeperson und den Eltern im Wesentlichen folgende Punkte regeln, die die Betreuung des Kindes betreffen:
- Betreuungszeit: Zeitraum und Umfang der Betreuung, Eingewöhnungs- und Probezeit
- Leistungen der Kindertagespflegeperson
- Tagespflegegeld: Höhe des Betreuungsentgelts, gegebenenfalls Zuzahlungen, Zahlungsmodalitäten
- Urlaubs- und Krankheitsregelungen der Kindertagespflegeperson
- Kündigungsfristen bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses
- Erkrankung des Kindes: Vollmacht für Arztbesuche und gegebenenfalls Medikamentenvergabe
- Vollmacht für Abholen durch Dritte, Mitnahme im PKW, Schwimmen etc.
- Sonstige Vereinbarungen wie Ernährung (Süßigkeiten), Gebrauch von Fernsehen und anderen Medien etc.
- Auskunfts- und Schweigepflicht
Ein Muster für solch einen Kindertagespflege- oder Betreuungsvertrag erhalten Sie in Ihrer Tagespflegebörse. Andere Beispiele für einen Betreuungsvertrag können Sie auch im Internet finden, herausgegeben von verschiedenen Vereinen und Jugendämtern.
Was Sie speziell als Großtagespflegestelle bei der Gestaltung von Betreuungsverträgen berücksichtigen sollten, ist, dass
es sinnvoll sein kann, alle Kindertagespflegepersonen der Großtagespflegestelle in dem Vertrag zu nennen, so dass in bestimmten Fällen wie zum Beispiel Krankheit eine zeitweise Betreuung auch durch andere Tagespflegepersonen möglich ist.
bestimmte Informationen über das Tageskind auch den anderen Kindertagespflegepersonen in der Großtagespflegestelle mitgeteilt werden können (zum Beispiel Anfälligkeiten, gesundheitliche Probleme oder Erkrankungen).
Getrennte oder gemeinsame Kontoführung
Für die Verwaltung Ihrer Einnahmen und Ausgaben in der Großtagespflegestelle können Sie sowohl getrennte Konten als auch ein gemeinsames Konto verwenden. Beachten Sie dabei bitte Folgendes:
Jeder Kindertagespflegeperson steht das Tagespflegegeld für die ihr zugeordneten Kinder zu. Die Überweisungen gehen deshalb an Sie als einzelne Tagespflegeperson. Die Zahlung auf ein Gemeinschaftskonto ist nur möglich, wenn Sie als Mitinhaberin des Kontos ausgewiesen sind.
Auch wenn das Tagespflegegeld auf die einzelnen Konten der Kindertagespflegepersonen überwiesen wird, ist es möglich, darüber hinaus ein gemeinsames Konto einzurichten, von dem aus die gemeinsamen Zahlungen für Miete, Essen, Anschaffungen etc. geleistet werden. Dies kann die Übersichtlichkeit über die gemeinsamen Ausgaben erleichtern.
Was ist beim Wechsel von Kindertagespflegepersonen und Kindern zu beachten?
Beim Weggang einer Kindertagespflegeperson aus Ihrer Großtagespflegestelle ist es wichtig, dass Sie sowohl die Eltern als auch die Tagespflegebörse rechtzeitig darüber informieren.
Falls Sie eine neue Kindertagespflegeperson in Ihre Großtagespflegestelle aufnehmen möchten, beachten Sie, dass ihre Eignung und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen vorab mit der Tagespflegebörse geklärt werden müssen.
Wenn ein Tageskind abgemeldet wird, informieren die Eltern die Tagespflegebörse darüber. Die Börse hilft Ihnen dann, neue Tageskinder für Ihre Großtagespflegestelle zu finden.