Absicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Für Tagesmütter und Tagesväter besteht ein umfassender Versicherungsschutz.

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Besteht eine Absicherung bei Unfällen?

Selbstständig tätige Tagesmütter und Tagesväter sind gesetzlich unfallversichert, da es sich um eine Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege handelt (Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 9, Sozialgesetzbuch Siebtes Buch).

Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht beginnen mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit. Kinder, die von geeigneten Tagesmüttern und Tagesvätern betreut werden, sind bei der Unfallkasse Nord unfallversichert.

Wenn Sie – wie dies bei Tagesmüttern und Tagesvätern üblicherweise der Fall ist – selbständig tätig sind, müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden und versichern. Der Jahresbeitrag beträgt gegenwärtig 84,15 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie bei der BGW unter der Telefonnummer (040) 202 07 – 0 oder im Internet unter www.bgw-online.de.

Wie kann ich Unfälle vermeiden?

Informationen zur Vermeidung von Unfällen enthält die Broschüre "Kinder sicher betreuen - Informationen für Tagesmütter und Tagesväter". Diese können Sie bei der Aktion "Das sichere Haus" bestellen oder herunterladen.

Muss ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Sofern die Kindertagespflege von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziell gefördert wird, besteht für Sie und das Tageskind eine Haftpflichtversicherung.

Eventuelle Schadensmeldungen richten Sie bitte an die Firma Heinrich Poppe GmbH (Tel. 04181-9289355), die von der Stadt Hamburg mit der Bearbeitung und Weiterleitung an die Haftpflichtversicherung beauftragt worden ist.

Bitte beachten Sie: Rein privat finanzierte Tagespflegeverhältnisse sind über diese Versicherung nicht abgedeckt. Wenn Sie Kindertagespflege privat anbieten, müssen Sie eigenständig eine zusätzliche bzw. ergänzende Haftpflichtversicherung abschließen, damit auch hier mögliche Schadensfälle abgesichert sind.

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Vertretungsregelungen und Betreuungszeiten

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