Vertretung in der Kindertagespflege

Fragen und Antworten für Eltern

Hier finden Eltern Antworten auf typische Fragen rund um das Thema Vertretung in der Kindertagespflege.

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Inhaltsverzeichnis

Was mache ich, wenn meine Kindertagespflegeperson krank wird?

Am besten sprechen Sie bereits vorher mit der Kindertagespflegeperson darüber, wie Sie mit Situationen umgehen, in denen die Kindertagespflegeperson die Betreuung nicht leisten kann. Vielleicht möchten Sie, dass Ihr Kind in solchen Situationen privat von Ihnen oder von Familienmitgliedern betreut wird? 

Falls nicht, können Sie eine Vertretungsperson in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mit Ihrer Kindertagespflegeperson darüber, ob sie hierfür mit einer anderen Tagesmutter oder einem anderen Tagesvater zusammenarbeitet.

Notfalls unterstützt Sie die zuständige Tagespflegebörse dabei, eine Betreuung für Ihr Kind zu finden.

Wie viel Urlaub hat eine Kindertagespflegeperson im Jahr?

In der Regel sind Kindertagespflegepersonen selbstständig und haben keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Sie haben in Hamburg jedoch Anspruch auf bis zu fünf Wochen betreuungsfreie Zeit im Jahr, in denen das Tagespflegegeld weitergezahlt wird.

Bitte stimmen Sie Ihren eigenen Urlaub mit den betreuungsfreien Zeiten Ihrer Kindertagespflegeperson ab.

Was mache ich in den betreuungsfreien Zeiten („Urlaub“) meiner Kindertagespflegeperson?

Am besten sprechen Sie bereits vorher mit der Kindertagespflegeperson darüber, wie Sie mit Situationen umgehen, in denen die Kindertagespflegeperson die Betreuung nicht leisten kann. Idealerweise stimmen Sie Ihren eigenen Urlaub mit den betreuungsfreien Zeiten Ihrer Kindertagespflegeperson ab. Vielleicht können Sie solche Zeiten auch privat abdecken, zum Beispiel nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber oder durch Unterstützung anderer Familienmitglieder? 

Ansonsten sprechen Sie mit Ihrer Kindertagespflegeperson darüber, ob sie hierfür mit einer anderen Tagesmutter oder einem anderen Tagesvater zusammenarbeitet. Sollte Ihre Kindertagespflegeperson nicht für Vertretung sorgen (können), unterstützt Sie die Tagespflegebörse bei der Suche nach einer Vertretungslösung.

Muss meine Kindertagespflegeperson eine Vertretungsperson zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich ja. Die Kindertagespflegepersonen sollen mit einer anderen Kindertagespflegeperson oder mehreren Kindertagespflegepersonen zusammenzuarbeiten, damit bei ihrem Ausfall die Betreuung sichergestellt werden kann.

Eine Vertretung kann von der Kindertagespflegeperson (in Zusammenarbeit mit den Eltern) und kooperierenden Kindertagespflegepersonen am besten organisiert werden. Es müssen die individuellen Betreuungszeiten und sonstigen Bedarfe einzelner Betreuungsverhältnisse aufeinander abgestimmt werden. 

Manchmal ist das aber nicht so einfach, zum Beispiel wenn die Betreuungszeiten ungewöhnlich sind oder es sich um einen sehr kurzfristigen Ausfall der Kindertagespflegeperson handelt. Damit im Notfall die Betreuung sichergestellt wird, unterstützt die zuständige Tagespflegebörse, wenn die Regelung der sich vertretenden Kindertagespflegepersonen nicht funktioniert oder keine passende Vertretungsperson gefunden werden kann.

Wer zahlt die Vertretung? Muss ich im Falle von Urlaubs- oder Krankheitsvertretung meinen Elternbeitrag für beide Kindertagespflegepersonen bezahlen? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sie als Eltern müssen in Vertretungssituationen keinen zusätzlichen Elternbeitrag zahlen. Sie zahlen den ganz normalen Teilnahmebeitrag an die regelhaft betreuende Kindertagespflegeperson weiter. Zusätzliche Kosten fallen für Sie nicht an.

Die Kosten für die Vertretungsperson zahlt vollständig die Freie und Hansestadt Hamburg, wenn Sie als Eltern hierfür einen entsprechenden Antrag (PDF, 75 KB) einreichen.

Wer sorgt für die Vertretung?

Grundsätzlich sollen die Kindertagespflegepersonen mit einer anderen Kindertagespflegeperson oder mehreren Kindertagespflegepersonen zusammenzuarbeiten, damit bei ihrem Ausfall die Betreuung sichergestellt werden kann. Damit im Notfall die Betreuung sichergestellt wird, unterstützt die zuständige Tagespflegebörse, wenn die Regelung der sich vertretenden Kindertagespflegepersonen nicht funktioniert oder keine passende Vertretungsperson gefunden werden kann.

Wie funktioniert die Vertretung in einer Großtagespflegestelle, bei der sich zwei, drei oder vier Kindertagespflegepersonen zusammengeschlossen haben?

Das ist unterschiedlich. Ein Teil der Großtagespflegestellen deckt Ausfallzeiten einzelner Kindertagespflegepersonen innerhalb ihrer Großtagespflegestelle selbst ab. Dies gilt insbesondere für Großtagespflegestellen, in denen sich drei oder vier Kindertagespflegepersonen zusammengeschlossen haben. Die Tageskinder der ausfallenden Kindertagespflegeperson werden dann auf die übrigen zwei oder drei Kindertagespflegepersonen in der Großtagespflegestelle „verteilt“. 

Gerade die „kleinen“ Großtagespflegestellen mit zwei Kindertagespflegepersonen kooperieren für Ausfallzeiten häufig mit einer externen Vertretungskraft. Dies kann zum Beispiel eine einzeln tätige Kindertagespflegeperson in der Umgebung sein. Manchmal sind es aber auch Vertretungskräfte, die nur für solche Situationen in der Kindertagespflege tätig sind. Die Vertretung in der Großtagespflege wird wie bei einzeln tätigen Kindertagespflegeperson durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziert.

Für welchen Zeitraum und aus welchen Gründen kann eine Vertretung finanziert werden?

Die Finanzierung einer Vertretungsperson durch die Freie und Hansestadt ist grundsätzlich unabhängig vom Grund des Ausfalls der regelhaft betreuenden Kindertagespflegeperson. Das heißt, die Vertretung wird finanziert zum Beispiel in der betreuungsfreie Zeit („Urlaub“), bei Krankheit oder wenn die Kindertagespflegeperson eine Fortbildung besucht. Die Kosten übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg.

Sie als Eltern beantragen die Kostenübernahme mit diesem Antrag (PDF, 75 KB). Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich unabhängig davon, ob die ausfallende Kindertagespflegeperson eine Fortzahlung ihres Tagespflegegelds erhält.

Die Regel-Kindertagespflegeperson hat Anspruch auf bis zu fünf Wochen betreuungsfreie Zeit („Urlaub“) pro Kalenderjahr. Bei anderen anerkannten triftigen Gründen, wie zum Beispiel bei Krankheit, kann eine Fortzahlung bis zu zwei Wochen erfolgen. Dies gilt auch, wenn die Kindertagespflegeperson an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt. Auch in diesen Fällen wird der Betreuungsausfall durch Vertretung abgesichert. 

Was muss ich dafür tun, dass die Vertretung durch die Freie und Hansestadt Hamburg bezahlt wird?

Hierzu nutzen Sie bitte den Antrag (PDF, 75 KB) auf Kostenübernahme für eine Vertretungsperson. Das Formular erhalten Sie auch bei Ihrer Kindertagespflegeperson oder der für Sie zuständigen Tagespflegebörse.

Wann muss der Antrag auf Vertretung eingereicht werden?

Grundsätzlich kann eine öffentliche Förderung immer erst ab Antragseingang bewilligt werden.

Daher geben Sie der zuständigen Tagespflegebörse bitte umgehend Bescheid, sofern eine Vertretung geplant/gestartet wird. Dies kann schriftlich, aber auch telefonisch oder per E-Mail/Fax erfolgen.

Den vollständig ausgefüllten Antrag (PDF, 75 KB) können Sie in der Regel erst nach Beendigung der Vertretung einreichen, da erst dann der Umfang und die Dauer der tatsächlich stattgefundenen Vertretung genau feststehen. Bitte reichen Sie den Antrag schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Tagespflegebörse ein.

Hat die Kindertagespflegeperson, die mein Kind betreut, regelmäßigen Kontakt zu der Kindertagespflegeperson, die sie vertritt? 

Idealerweise sollten Sie und Ihr Kind die Vertretungsperson vorher kennen lernen. Gerade für Ihr Kind sind eine Eingewöhnungszeit, in der es sich an die Vertretungsperson gewöhnen kann, und ein regelmäßiges Treffen zwischen den Ausfallzeiten sehr sinnvoll.

Kann meine Freundin/Nachbarin die Vertretung bezuschusst bekommen?

Die Kindertagespflege hat den gleichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag wie Kindertageseinrichtungen. Dies gilt auch in Vertretungssituationen. Aus diesem Grund ist daher grundsätzlich eine Eignungsfeststellung der Vertretungsperson vorab erforderlich.

Als Mindestqualifikation wird die sogenannte Einführungsqualifizierung aus dem Hamburger Qualifizierungsprogramm für Tagespflegepersonen im Umfang von 45 Unterrichtseinheiten vorausgesetzt. Die Tagespflegebörse prüft die Eignung außerdem in einem persönlichen Eignungsgespräch.

Nur wenn die Eignung durch die Tagespflegebörse festgestellt wurde, übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg die Kosten für die Vertretung. Und nur dann ist Ihr Kind auch bei der Vertretungsperson durch die Unfallkasse Nord unfallversichert.

Gerade Vertretungssituationen sind für die Kinder Stresssituationen, die einen besonders sensiblen Umgang erforderlich machen. Daher werden immer auch ein vorheriges Kennenlernen, regelhafte Treffen der Tageskinder mit der Vertretungsperson und in den Vertretungssituationen je nach Kind und seinem Alter auch Eingewöhnung im Beisein der Eltern empfohlen.

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Merkblatt über Vertretungsregelungen in der Kindertagespflege (barrierefreie Datei)

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Zum Weiterlesen

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