Bestätigung der Voraussetzungen
Arbeitgeber oder Behörden, die das erweiterte Führungszeugnis für eine angestrebte Beschäftigung verlangen, stellen dem Antragsteller eine Bescheinigung (PDF, barrierefrei, 100 KB) aus, welche bestätigt, dass die Voraussetzungen des Paragrafen 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Fehlt diese Erklärung, darf kein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden.
Führungszeugnis beantragen
Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt online beim Bundesamt für Justiz.
Nach einer Online-Terminbuchung kann das Führungszeugnis auch in den Hamburger Kundenzentren beantragt werden; den Link zur Terminbuchung und ausführliche Informationen zur Antragstellung finden Sie beim Hamburg Service.