
Diese Handreichung richtet sich an alle Gesundheitsorganisationen in Hamburg, die Kinder und Jugendliche versorgen. Da es sich um strukturelle Präventions- und Interventionsmaßnahmen handelt, sind hier insbesondere die Leitungsverantwortlichen auf allen Hierarchieebenen angesprochen.
Die Handreichung soll eine Orientierung zum Aufbau eines für Ihre Einrichtung passenden Schutzkonzeptes geben. Sie soll Sie dabei unterstützen, ein Gespräch über Schutzkonzepte in der eigenen Gesundheitseinrichtung zu initiieren und einrichtungsspezifische Schutzkonzepte zu entwickeln oder fortzuschreiben.
Sie soll Sie zusätzlich darin bestärken, dass eine fortlaufende und kritische Auseinandersetzung mit Fragen des Kinderschutzes in Ihrer eigenen Einrichtung ein Qualitätsmerkmal darstellt.
Durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juli 2020 (PFD) und das Inkrafttreten der Änderung in § 4 der Qualitätsmanagement-Richtlinie am 17. November 2020 sind alle Gesundheitseinrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, verpflichtet, sich gezielt mit der Prävention von und Intervention bei sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt zu befassen.
Diese Handreichung dient als Einstieg in die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung Ihres Konzeptes und arbeitet daher bewusst mit (offenen) Leitfragen, die Ihnen eine Orientierung geben sollen. Denn: Ein Schutzkonzept ist kein „fertiges Produkt“, sondern ein fortwährender Prozess in Organisationen. Ihr eigenes Schutzkonzept lebt daher erst durch Ihre organisationsinterne Auseinandersetzung mit dem Thema.
Diese Handreichung ist für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens in Hamburg entwickelt worden und muss daher an Ihre einrichtungs- und trägerspezifischen Gegebenheiten angepasst werden.
Umfang: 36 Seiten
Stand: November 2023
Bezug: Die Broschüre steht unten als Download-Datei zur Verfügung.