Aus der Praxis

„Kinder brauchen Sicherheit.“

Sie hat oft vor Haustüren gestanden und sich gefragt, wie es dahinter wohl aussehen möge. Sie hat dann gesehen, was die meisten Menschen höchstens aus Fernsehfilmen kennen. Das Elend von vielen Familien hat sie gesehen, die – aus vielen Gründen – Unterstützung benötigen oder nicht schaffen, ihr Leben zu organisieren. Wann aber der richtige Zeitpunkt ist, ein Kind aus einer Familie herauszunehmen, hat sie jedes Mal wieder neu abgewogen.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
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Kersten Artus

Zum Glück entscheidet Heike W. das nie allein. Die Sozialpädagogin, die bei den Allgemeinen Sozialen Diensten in Hamburg-Wandsbek tätig ist, hebt im Gespräch immer wieder das Team hervor, das gemeinsam entscheidet. 

„Eine Inobhutnahme ist immer unser letztes Mittel“, sagt die 45-Jährige. „Müssen Kinder in Obhut genommen werden, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten. Stimmen die Eltern/Sorgeberechtigten zu, können wir das Kind in Obhut nehmen und es kann an der Hilfeplanung weitergearbeitet werden. Stimmen die Eltern, bzw. die Sorgeberechtigten nicht zu, wenden wir uns an das Familiengericht als unabhängige Kontrollinstanz und beantragen die elterliche Sorge.“

Die Rolle der Gerichte

Nicht immer teilen die Richterinnen und Richter die Einschätzung des Jugendamtes. Eltern haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder. Das Familiengericht prüft, ob ein Kind nicht doch – mit Unterstützung des Jugendamtes – in seiner Familie aufwachsen kann. 

„Vor einiger Zeit haben wir ein Baby aus einer Familie heraus genommen“, erzählt Heike. „Nachbarn hatten darauf hingewiesen, dass es oft unbeaufsichtigt sei. Wir nahmen die Polizei mit, für das Kind hatte ich einen Pflegeplatz organisiert. Zwei Wochen später hat das Gericht den Eltern das Sorgerecht wieder zugesprochen. Manchmal finde ich es schwierig, mit solchen Situationen und Entscheidungen weiterzuarbeiten, aber auch das gehört zu meinem Job.“

„Es gibt immer zwei Seiten: die pädagogische und die rechtliche.“

Die Hintergründe, auf denen die Entscheidungen des Jugendamtes basieren, sind der Öffentlichkeit selten bekannt. Fachliche Standards sind ausschlaggebend. 

Wenn von der Polizei, Verwandten, der Schule oder Nachbarn ein Hinweis kommt, das Kindeswohl könnte gefährdet sein, wird die Lage zunächst zu zweit bewertet. Dazu gehört die Recherche möglichst vieler Informationen rund um das betroffene Kind: Geht es in eine Kita, hat es Großeltern? 

Der nächste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit den Eltern. In einer so genannten kollegialen Beratung, die das Jugendamt immer im Team mehrerer Fachkräfte durchführt, werden die nächsten Handlungsschritte festgelegt: Muss die Rechtsmedizin eingeschaltet werden? Wer macht den Hausbesuch? Auch der erfolgt immer zu zweit.

„Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden müssen, werden nie allein gefällt“, erläutert Heike. „Ebenfalls wird gemeinsam ermittelt, welche Schritte erforderlich sind, damit ein Kind in der Familie bleiben kann. Beispielsweise können ambulante Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Jede und jeder hat dabei unterschiedliche Aufgaben“, sagt sie. „Zwei Mitarbeiter oder Mitarbeiter sprechen mit den Eltern, eine ist für das Kind zuständig, ein weiterer sucht einen Platz in einem Kinderschutzhaus, eine andere schaltet das Gericht ein. Jede Entscheidung“, betont sie, „liegt auf mehreren Schultern.“

Vielfältige Aufgaben

Heike ist seit einem Jahr Regionalleiterin. Sie leitet zwei ASD-Teams, eine Erziehungsberatungsstelle, eine Amtsvormundschaft und eine Beistandschaft. Das ist die Stelle, wo Vaterschaftsanerkennungen dokumentiert werden und sich Mütter melden können, wenn die Väter keinen Unterhalt zahlen. Für die Leitungsarbeit kommt ihr die lange Berufserfahrung zu Hilfe. Sie vergisst nie, dass hinter Namen und Akten konkrete Schicksale und Menschen stehen.

Und was ist, wenn am nächsten Tag der Tod eines Kindes in der Zeitung steht, das beim Jugendamt bereits bekannt gewesen war? „Dann möchte ich am liebsten gleich in der Redaktion anrufen, und die Sichtweise und Position des Jugendamtes erklären. Das darf ich wegen des Sozialdatenschutzes aber nicht. Meine große Bitte ist: Schlagt nicht immer gleich auf uns drauf.“

Oft werden Rufe laut, Kinder den Eltern schneller wegzunehmen. Es bleibt ein schmaler Grad, rechtzeitig aber nicht vorschnell zu handeln.

Jeder Fall ist anders

Natürlich hat sie sich schon gefragt, ob sie in manchen Fällen hätte anders handeln sollen. „Ein Junge ging nicht mehr regelmäßig zur Schule. Der Vater war alleinerziehend, psychisch krank. Er hatte das Sorgerecht bekommen, weil der Siebenjährige durch die Misshandlungen seiner Mutter geistig behindert war. Weil wir den Vater nicht mehr erreichten, machten wir einen Hausbesuch. Die Wohnung sah schlimm aus, das Kind auch. Wir nahmen den Kleinen mit, ich brachte ihn bei einem Ehepaar in Schleswig-Holstein unter. Er lebt bis heute dort. Und es geht ihm sehr gut.“

Jeder Fall ist neu, jeder anders. 2015 gab es in Wandsbek, dem bevölkerungsreichsten Bezirk Hamburgs mit über 400.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, 409 Inobhutnahmen, bis zum 30. Juni diesen Jahres 209. Doch es sind nur Zahlen. Sie sagen nichts über die Betreuungsintensität aus, sie sagen noch nicht einmal etwas über die konkreten Schicksale aus. Manche Vorfälle fordern das Team täglich, andere nur zweimal im Monat.

Allein jede Altersgruppe stellt dazu besondere Anforderungen. Babys können noch nicht sagen, wie es ihnen geht. Fünf- bis Zwölfjährige verbindet oft eine starke Loyalität zu ihren Eltern, sie tragen nicht selten Familiengeheimnisse mit. „Wenn etwa die Mutter vom Vater misshandelt wird und darüber nicht spricht, redet die Sechsjährige in der Regel auch nicht darüber. Es wäre aus ihrer Sicht ein Verrat.“

Mit Älteren hingegen werden gemeinsame Vereinbarungen getroffen. Darin wird festgehalten, welche Unterstützung dem oder der Jugendlichen helfen würde. „Das hat mit Ernstnehmen zu tun. Das haben Mädchen und Jungen noch nie oder lange nicht mehr erlebt “, sagt Heike. „Es kommt nämlich gerade deswegen oft vor, dass ihre Not nicht erkannt wird.“ Die Anonymität der Großstadt mag dazu beitragen. Aber auch das Desinteresse von denen, mit denen sie Tür an Tür leben.

Seit 25 Jahren macht Heike ihren Job und hat ihn immer gern gemacht. Professionelle Distanz sei eine der Voraussetzungen, die Arbeit zu bewältigen, so ihre Bilanz.

Fällt es ihr trotzdem manchmal schwer, Abstand zu halten? „Ja“, gibt Heike zu. „Es gibt beispielsweise Eltern, denen bereits schon einmal das Sorgerecht für ein Kind entzogen wurde. Wird die Mutter erneut schwanger, sind wir natürlich aufgrund der vorherigen Erfahrungen sensibilisiert.  Liegen begründete Sachverhalte vor, wird ein Kind auch unmittelbar nach einer Geburt in eine Pflegefamilie gegeben. Hierzu nehmen wir Kontakt zu sämtlichen Geburtskliniken auf, um rechtzeitig informiert zu werden. Das Wohl des Kindes steht in jedem Fall im Vordergrund.“

Kollegialer Rückhalt und kleine Erfolge

Sie findet in der kollegialen Beratung Feedback und Unterstützung: „Ich muss transparent agieren und ehrlich bleiben, damit alle Beteiligten immer wissen, woran sie sind. Gegenseitiges Vertrauen ist eine wichtige Basis für meine Arbeit.“ 

Heike erzählt von einer 16-Jährigen, die ihr Kind bei der Pflegefamilie einmal die Woche besuchen konnte. „Die intensive Arbeit mit der jungen Mutter hat sich gelohnt. Sie hat erkannt, dass sie überfordert ist und es ihrem Kind in der Pflegefamilie gut geht. Als sie 21 Jahre alt wurde, bekam sie das Sorgerecht zurück.“

„Kinder brauchen Sicherheit“, sagt eine der erfahrensten Jugendmitarbeiterinnen Hamburgs.. „Sie müssen wissen: wie werde ich groß?“.

Autorin: Kersten Artus

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel entstand im Auftrag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.


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