Junge Menschen haben ein Recht auf Schutz vor Grenzverletzungen und Gewalt – sowohl im familiären Umfeld als auch in den Einrichtungen, in denen sie sich aufhalten. Um dieses Recht umfassend und nachhaltig zu sichern, benötigen die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe spezifische Schutzkonzepte. Schutzkonzepte sind als fortlaufende Prozesse der Qualitätsentwicklung zu verstehen. Sie müssen regelmäßig überprüft, evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Sie dienen dazu, bestehende Haltungen, Strukturen und Verhaltensweisen kontinuierlich zu reflektieren und daraus handlungsleitende Orientierungen für die Praxis abzuleiten. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) fördert diese fachliche Weiterentwicklung durch eine hamburgweite Fachstelle, in der Träger und Einrichtungen fachliche Begleitung und Qualifizierung für diese Prozesse erhalten.
Die Informationen zur Bekanntgabe finden Sie unten zum Download. Die Frist zur Abgabe Ihrer Bewerbung für die Trägerschaft einer Fachstelle Schutzkonzepte endet am 11.11.2026, 12 Uhr.
Die weiteren Unterlagen für Ihren Antrag finden Sie unter der Überschrift Formulare für Zuwendungen zur Projektförderung hier: Landesförderplan - hamburg.de