Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
- Hamburg.de Startseite
- Politik & Verwaltung
- Behörden
- Behörde für Schule...
- ... Lehrkraft werden
- Anpassungsqualifizierung
Anpassungsqualifizierung
Sie möchten sich über die Anpassungsqualifizierung für ein Lehramt in der schönsten Stadt der Welt informieren oder haben sich vielleicht schon entschieden? Dann sind Sie hier und auf den Folgeseiten genau richtig!
Hier geht es zum Onlinebewerbungsverfahren: Für den Vorbereitungsdienst Lehramt bewerben
FAQ
Lehrerinnen und Lehrer mit einem im Ausland erworbenen Lehramtsabschluss, die einen rechtskräftigen »Gleichwertigkeitsbescheid von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg oder aus einem anderen Bundesland erhalten haben und in deren Gleichwertigkeitsbescheid die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung als Ausgleichsmaßnahme beschrieben ist, können sich bewerben.
Bitte bewerben Sie sich nur noch online für die Anpassungsqualifizierung in Hamburg. Hierfür steht Ihnen der Onlinedienst Für den Vorbereitungsdienst Lehramt bewerben zur Verfügung.
Nach dem Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen können keinerlei Unterlagen mehr nachgereicht werden! Fehlende Unterlagen führen zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung.
Achtung:
Bewerbungen gelten nur für den im Onlinedienst ausgewählten Einstellungstermin. Sie können sich im Falle einer erfolglosen Bewerbung wiederbewerben. Auch für Wiederbewerbungen gelten die für normale Bewerbungen hinterlegten Termine und Fristen.
Förderliche Kenntnisse und evtl. Anträge auf Berücksichtigung von Härtegesichtspunkten müssen bei jeder Wiederbewerbung aktualisiert und entsprechend nachgewiesen werden!
Nach Eingang Ihrer vollständigen erstmaligen Bewerbung und Erfassung der Daten erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und einen Datenbankauszug, anhand dessen Sie die richtige und vollständige Aufnahme Ihrer Bewerbungsdaten überprüfen sollten. Spätere Änderungswünsche Ihrerseits zu den Ausbildungsfächern im Vorbereitungsdienst können nicht berücksichtigt werden.
Einen Zwischenbescheid erhalten Sie, wenn Ihre Bewerbung unvollständig eingegangen ist, Angaben oder Nachweise fehlen (ggf. werden Sie über den Zeitpunkt unterrichtet, bis zu dem die Bewerbung für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren ergänzt sein muss).
Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen (z. B. Fahrkosten, Kopierkosten, etc.), können nicht erstattet werden.
Zum 1. Februar eines Jahres ist der Bewerbungsschluss der 15. September des Vorjahres
Zum 1. August eines Jahres ist der Bewerbungsschluss der 1. April des Jahres
Hinweis: Die Anpassungsqualifizierung beginnt jeweils zweimal im Jahr, zum 01.02. und zum 01.08. eines Jahres. Wir weisen darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt Präsenzpflicht besteht. In der Woche vor dem jeweiligen Einstellungstermin werden die Arbeitsverträge persönlich übergeben. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung und sorgen Sie im Fall einer Zulassung dafür, dass Sie persönlich erscheinen können. Der genaue Übergabezeitpunkt wird Ihnen nach einer Zulassung und entsprechender Annahme gesondert per Email mitgeteilt.
Achtung: Im Rahmen einer Einstellung sind Nachweise wie z.B. der Personalausweis, der Pass, die Aufenthalts- und Erwerbstätigkeitserlaubnis als beglaubigte Kopien und ggf. mit deutscher Übersetzung -ebenfalls beglaubigt- einzureichen bzw. im Original vorzulegen.
Für Bewerbungen zum 01.02. eines Jahres finden die Beratungen von Mai bis Juli des Vorjahres statt, für Bewerbungen zum 01.08. im Zeitraum November des Vorjahres bis Januar desselben Jahres. (Anmeldung unter sebastian.witt@bsfb.hamburg.de)
Die jeweilige Dauer der Qualifizierungsmaßnahme ist dem Gleichwertigkeitsbescheid zu entnehmen.
Die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung erfolgt in Vollzeit.
Die Lehrerinnen und Lehrer werden für die Dauer ihrer Anpassungsqualifizierung einer Schule oder verschiedenen Schulen zugewiesen. Zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme in Schulen zu hospitieren und bei der Schulsuche selber initiativ zu werden.
Während der Anpassungsqualifizierung unterrichten die Lehrkräfte in den Schulen durchgängig als verantwortliche Lehrkraft im Umfang einer halben Stelle (im Rahmen des Arbeitszeitmodells für Lehrerinnen und Lehrer 12 Std.). Die Schule gewährleistet, dass sie in den ausgewiesenen Unterrichtsfächern eingesetzt sind und mit fachkundiger Begleitung Unterrichtserfahrungen Ihres Lehramtes sammeln können.
Dieser praxisbezogene Einsatz wird vom Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen durch Seminare begleitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten im zeitlichen Umfang einer halben Stelle sowohl fachdidaktische schulpädagogische als auch schulrechtliche Qualifizierungsangebote.
Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen zur Anpassungsqualifizierung. Die Termine können Sie der Website des Landesinstituts entnehmen:
Bewertung:
Das Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen stellt zum Ende der Anpassungsqualifizierung, auf der Grundlage von Berichten der Schule und der Seminarleitungen und unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Qualifikationen, das Ergebnis der Anpassungsqualifizierung fest. Wenn die Anpassungsqualifizierung erfolgreich war, erfolgt eine Bewertung mit „bestanden“.
Abschluss:
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung erstellt aufgrund der oben genannten Berichte einen abschließenden Gleichwertigkeitsbescheid, mit dem Sie sich dann online für den Hamburger Schuldienst bewerben können.
Weitere Informationen zur Anpassungsqualifizierung, zu Informationsveranstaltungen und zu Ansprechpartner bzgl. der Gestaltung und Organisation der Anpassungsqualifizierung finden Sie auf den Seiten des Landesinstituts für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (Li) unter https://li.hamburg.de/vorbereitungsdienst/lehrkraft-hamburg/anpassungsqualifizierung-auslaendische-lehrkraefte
Für die Dauer des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wird nach Maßgabe des Besoldungsrechts ein Entgelt in Höhe der Anwärterbezüge für das jeweilige Lehramt gezahlt, das mit der Anpassungsqualifizierung angestrebt wird. (Anwärterbezüge)
Anforderungen durch das Masernschutzgesetz:
Seit dem 2. März 2020 müssen alle neuen Beschäftigten, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren worden sind und an Schulen tätig werden wollen, einen gültigen Impfschutz gegen Masern (zwei Impfungen) vorweisen. Alternativ kann auch ein ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität oder eine gesundheitliche Kontraindikation bescheinigt, vorgelegt werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann das Beschäftigungsverhältnis nicht aufgenommen werden.