Wer kann sich melden?
Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland, die einen rechtskräftigen Gleichwertigkeitsbescheid von der Behörde für Schule und Berufsbildung erhalten haben, in dem die Möglichkeit der Bewerbung für die Teilnahme an einer Eignungsprüfung genannt wird
Voraussetzungen:
- langjährige schulunterrichtliche Erfahrungen im Herkunftsland und / oder in Deutschland gemacht
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau C2
- über grundlegende Kenntnisse und schulpraktische Erfahrungen im Hamburger Schulsystem
Anmeldung:
Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins an die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Herrn Sebastian Witt (sebastian.witt@bsfb.hamburg.de). Im Rahmen der Beratung wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und das Verfahren der Eignungsprüfung erläutert. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich schriftlich zu bewerben.
Inhalt:
Für jedes im Gleichwertigkeitsbescheid benannte Unterrichtsfach wird in dem zugeordneten Lehramt eine beobachtete Unterrichtsstunde gegeben, die bewertet wird. Im Anschluss daran wird in einem Reflexionsgespräch geprüft, ob die didaktisch- methodischen Kompetenzen den Erfordernissen entsprechen.
Prüfungskommission: (laut HmbBQFG-VO-Lehrer vom 22.06.2012)
Für die Durchführung der Prüfung wird vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung ein Prüfungsausschuss eingesetzt, dessen Mitglieder die Befähigung für das angestrebte Lehramt haben.
Einem Prüfungsausschuss gehören an:
1. Ein Prüfungsvorsitz
2. Eine Vertreterin oder Vertreter der Schulleitung
3. Je Unterrichtsfach eine fachlich zuständige Seminarleitung
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Eine bestandene Eignungsprüfung führt je nach Ausgangslage in einem Unterrichtsfach oder in zwei Unterrichtsfächern zur Feststellung der Lehramtsbefähigung. Die Feststellung einer Gleichstellung mit einem zweiten Staatsexamen erfolgt in der Behörde für Schule und Berufsbildung.