Eignungsprüfung

Informationen zur Eignungsprüfung für Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland

  • Schule, Familie und Berufsbildung
    • Sie lesen den Originaltext

Wer kann sich melden?

Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland, die einen rechtskräftigen Gleichwertigkeitsbescheid von der Behörde für Schule und Berufsbildung erhalten haben, in dem die Möglichkeit der Bewerbung für die Teilnahme an einer Eignungsprüfung genannt wird

Voraussetzungen:

  • langjährige schulunterrichtliche Erfahrungen im Herkunftsland und / oder in Deutschland gemacht
  • sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau C2
  • über grundlegende Kenntnisse und schulpraktische Erfahrungen im Hamburger Schulsystem

Anmeldung:

Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins an die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Herrn Sebastian Witt (sebastian.witt@bsfb.hamburg.de). Im Rahmen der Beratung wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und das Verfahren der Eignungsprüfung erläutert. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich schriftlich zu bewerben.

Inhalt:

Für jedes im Gleichwertigkeitsbescheid benannte Unterrichtsfach wird in dem zugeordneten Lehramt eine beobachtete Unterrichtsstunde gegeben, die bewertet wird. Im Anschluss daran wird in einem Reflexionsgespräch geprüft, ob die didaktisch- methodischen Kompetenzen den Erfordernissen entsprechen.

Prüfungskommission: (laut HmbBQFG-VO-Lehrer vom 22.06.2012)

Für die Durchführung der Prüfung wird vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung ein Prüfungsausschuss eingesetzt, dessen Mitglieder die Befähigung für das angestrebte Lehramt haben.

Einem Prüfungsausschuss gehören an:

1.    Ein Prüfungsvorsitz

2.    Eine Vertreterin oder Vertreter der Schulleitung

3.    Je Unterrichtsfach eine fachlich zuständige Seminarleitung 

Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Eine bestandene Eignungsprüfung führt je nach Ausgangslage in einem Unterrichtsfach oder in zwei Unterrichtsfächern zur Feststellung der Lehramtsbefähigung. Die Feststellung einer Gleichstellung mit einem zweiten Staatsexamen erfolgt in der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Zum Weiterlesen

Eine Schülerin übt mit Hilfe einer Puppe die Herzdruckmassage
colourbox.de
Personalservice

Erste-Hilfe-Nachweis für den Vorbereitungsdienst bzw. Anpassungsqualifizierung

Im Fall einer Zulassung für den Vorbereitungsdienst/für die Anpassungsqualifizierung ist es erforderlich, dass Sie bei Dienstantritt über eine Ersthelfer-Grundausbildung (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) verfügen. Der Nachweis darüber soll bei Dienstantritt nicht älter als 6 Monate sein.

Personalservice

Firmenfitnessangebot EGYM Wellpass

Nach Abschluss eines Vergabeverfahrens wurde EGYM Wellpass als Partner für ein neues Firmenfitnessangebot ausgewählt. Damit haben Sie die Möglichkeit, seit dem 01.11.2023 in einem Netzwerk aus über 7.000 Verbundpartnern deutschlandweit zu trainieren.

Eine Hand hält einen Stift.
colourbox.de
Personalservice

Pauschale Beihilfe

Wichtig: Sie sind als Beamtin/Beamter auf Widerruf ab dem Tag des Dienstbeginns selbst für Ihre Krankenversicherung verantwortlich und müssen sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern! Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder sich für eine private Krankenvollversicherung...