Sie haben Ihre Lehramtsqualifikation im Ausland erworben und möchten in Hamburg als Lehrkraft arbeiten? Seit August 2012 können Sie bei der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung prüfen lassen, ob Ihr Abschluss einem in Hamburg erworbenen Lehramtsabschluss gleichwertig ist – unabhängig davon, in welchem Land Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
So funktioniert das Anerkennungsverfahren:
- Zuständigkeit:
Bitte prüfen sie, ob das „Wohnortprinzip“ erfüllt ist. Das bedeutet: Für die Anerkennung ist in der Regel die Behörde am Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers zuständig. - Antragstellung:
Stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung digital über unseren Online-Dienst. -> Anerkennung in Deutschland - Ablauf des Verfahrens:
- Nach Eingang Ihres Antrags im Sachgebiet „Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse“ erhalten Sie spätestens nach zwei Wochen eine Eingangsbestätigung.
- Wir prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Falls Unterlagen fehlen, fordern wir diese nach.
- Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen vergleichen wir Ihre Qualifikationen mit den Hamburger Studien- und Prüfungsordnungen für Lehrämter.
- Welchen Abschluss haben Sie erworben und für welches Lehramt gilt dieser in Ihrem Herkunftsland?
- Haben Sie Erziehungswissenschaften studiert? In welchem Umfang?
- Welchen Fächern haben Sie studiert?
- Verfügen Sie über unterrichtspraktische Erfahrungen? In welchen Schulformen und Fächern?
- Welche Deutschkenntnisse können Sie nachweisen?
- Gegebenenfalls werden Ausgleichsmaßnahmen wie eine Anpassungsqualifizierung oder eine Eignungsprüfung empfohlen.
- Bescheid:
Innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen erhalten Sie einen rechtskräftigen Bescheid über das Ergebnis Ihres Anerkennungsverfahrens.
Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier:
Kontakt
Für allgemeine Fragen erreichen Sie uns unter:
anerkennung@bsfb.hamburg.de
Hilfe bei der Antragstellung sowie allgemeine Informationen zur Anerkennung erhalten Sie hier:
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) - Hamburg Welcome Center
Bitte beachten Sie:
Reichen Sie Ihre Unterlagen ausschließlich über den oben genannten Online-Dienst ein. Über das Funktionspostfach können keine Unterlagen entgegengenommen werden.